EU-Agrarreform einfach und wirksam

Pragmatischer Vorschlag der AbL, damit Gelder ökologischen und sozialen Nutzen stiften. Kern der Reform nicht zerreden lassen

Vor dem EU-Rat der Agrarminister/innen am kommenden Montag in Brüssel hat die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) heute einen Vorschlag zur anstehenden Reform der EU-Agrarpolitik vorgelegt. „Sowohl im EU-Agrarministerrat als auch im Europäischen Parlament wird derzeit versucht, den wesentlichen Kern dieser Reform zu zerreden, nämlich die dringende Notwendigkeit, die Brüsseler Direktzahlungen an wirksame ökologische und soziale Kriterien zu binden“, so der AbL-Vorsitzende Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf. „Die EU-Kommission hat in ihrem Papier vom November 2010 deutliche Bereitschaft hierzu signalisiert. Jetzt versuchen einige Interessensgruppen, die Qualifizierung der Gelder als zu kompliziert darzustellen, um sie schließlich ganz zu verhindern. Dabei ist die soziale und ökologische Konditionierung der Gelder sehr einfach und wirksam möglich. Das zeigt unser pragmatischer Vorschlag. Es kommt auf den politischen Willen an“, macht Graefe zu Baringdorf deutlich. Die AbL schlägt vor, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe die vollen Direktzahlungen nur sichern können, wenn sie eine Fruchtfolge einhalten, bei der erstens eine Frucht höchsten die Hälfte der betrieblichen Ackerfläche ausmacht und zweitens heimische Eiweißpflanzen (Leguminosen) wie  Ackerbohnen, Erbsen oder Kleegras auf mindestens einem Fünftel der Ackerfläche angebaut wird. Wer sich dagegen entscheidet, erhält 30
Prozent Abzug der Gesamtprämie. „Das stoppt nicht nur die Tendenz zu Monokulturen, sondern bringt auch für Klimaschutz, Artenschutz, Bodenfruchtbarkeit und zur Verringerung der Soja-Importe entscheidende Fortschritte“, so der AbL-Vorsitzende. Als soziale Komponente füllt die AbL den Vorschlag der EU-Kommission, eine Obergrenze für die Zahlungen je Betrieb einzuführen, mit Leben. Die AbL schlägt als Obergrenze 150.000 Euro pro Betrieb und Jahr vor, wobei den von dieser Grenze betroffenen Betrieben die Möglichkeit gegeben werden soll, die Kürzung um die Hälfte ihrer Lohnkosten zu mildern. Die AbL sieht darin einen Beitrag, um die Wettbewerbsverzerrung der Zahlungen zulasten bäuerlicher Betriebe abzubauen. Gleichzeitig gebe es in flächenstarken Betrieben für
arbeitsintensive Betriebszweige wie die Milcherzeugung und für bäuerlich-ökologische Wirtschaftsweisen eine faire Chance zur positiven Entwicklung. „Unser Ansatz ist sozial, ökologisch und fair. Eine Reform, die das außen vor lässt, wird in der Gesellschaft nicht akzeptiert werden“, untermauert Graefe zu Baringdorf. Die AbL geht auch auf das Verhältnis der beiden Säulen der EU-Agrarpolitik ein. Die bisherige, gescheiterte Ausgleichslogik, wonach die zweite Säule (Ländliche Entwicklung) die negativen Folgen der ersten Säule (Direktzahlungen, Marktpolitik) ausgleichen solle, sei zu überwinden. „Beide Säulen müssen eigenständig am Ziel einer umwelt- und sozialverträglichen Agrarpolitik aktiv mitwirken. Dazu ist auch erforderlich, die zweite Säule mit ihren zukunftsweisenden Bereichen zur ländlichen Wirtschaftsentwicklung finanziell und konzeptionell zu stärken“, so der AbL-Vorsitzende.