Obergrenze für Stallgenehmigungen und Förderung

Der Ankündigung von Landesminister Till Backhaus müssen Taten folgen

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Martin Schulz begrüßt die Aussage von Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus, sich nun für Tierbestandsobergrenzen in der Nutztierhaltung einsetzen zu wollen. Nach Medienberichten hat sich Minister Backhaus vor dem Hintergrund des in Sachsen-Anhalt ausgesprochenen Tierhaltungsverbots für den Agrarindustriellen A. Straathof dafür ausgesprochen, dass an einem Standort maximal 500 Sauen oder 800 Milchkühe gehalten werden sollten. „Uns ist bisher nicht klar, welche Konsequenzen Herr Backhaus bei einem Überschreiten dieser Grenzen ziehen will“, so der AbL-Vorsitzende. „Wir schlagen als erste konkrete Maßnahme vor, die Grenzen für die privilegierte Baugenehmigung nach Baugesetzbuch, die heute nur für gewerbliche Stallanlagen gelten, generell für alle Stallanlagen anzuwenden, also auch für landwirtschaftliche Betriebe mit größerer Flächenausstattung“, so Schulz. Damit würden die Kommunen die Möglichkeit erhalten, endlich auch hier selbst über die Genehmigung von zusammenhängenden Anlagen oberhalb von 1.500 Schweinemastplätzen, 560 Sauenplätzen, 600 Kuhplätzen oder 30.000 Mastgeflügelplätzen zu entscheiden, erläutert die AbL.  Als zweite Sofortmaßnahme fordert die AbL, diese Grenzen auch auf jegliche Stallbauförderung anzuwenden, so dass größere Stallanlagen nicht mehr gefördert werden. „Hier kann Minister Backhaus in seinem eigenen Bundesland sofort tätig werden“, führt der AbL-Vorsitzende aus. Zudem sollten nur noch Ställe gefördert werden, die mindestens von der baulichen Seite her eine tiergerechte Haltung sicherstellen können. Dazu zählt die AbL ausreichend Platz, eingestreute Flächen (v.a. Stroh) sowie Auslauf. „Auch hier kann und sollte Mecklenburg-Vorpommern das landeseigene Förderprogramm für die Jahre 2014-2020 ändern,“, mahnt Schulz. Der AbL-Vorsitzende sieht in der kurzfristigen Umsetzung dieser Forderungen einen positiven Effekt nicht nur auf das Tierwohl der Nutztiere, sondern auch auf die Bauern: „Jede neue große Stallanlage belastet den Markt, der besonders bei Schweinefleisch und Milch ohnehin schon von einem deutlichen Überangebot und entsprechend schlechten Erzeugerpreisen gekennzeichnet ist.“ Obergrenzen hält die AbL nicht nur in der Stallbauförderung, sondern auch grundsätzlich in der Förderung, insbesondere auch bei den Direktzahlungen für notwendig, um bäuerliche Wirtschaftsweisen zu stärken. „Wie bei der Tierhaltung müssen wir auch bei den heute flächenbezogenen Direktzahlungen aufhören, mit staatlichen Mitteln das Größenwachstum der Betriebe mit Steuergeldern noch zu belohnen“, so der AbL-Vorsitzende. „Auch hier ermöglicht die EU den Mitgliedstaaten ein echtes Umsteuern. Leider nutzten die deutschen Minister in Bund und Ländern das nicht, was auch dem Widerstand von Minister Backhaus geschuldet ist. Auch hier wünschen wir uns einen echten Sinneswandel“, sagte Schulz.
16.12.2014
Von: Pressemeldung