Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren!

Verbände und Unternehmen legen Widerspruch gegen die unkontrollierte Freisetzung von genmanipuliertem Raps ein und veröffentlichen gemeinsame Forderungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einem Bescheid vom 5. Februar 2015 einen mit Hilfe von kurzen Abschnitten synthetischen Erbguts (Oligonukleotiden) entwickelten sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus als „nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ eingestuft. Dadurch könnten jetzt entsprechende herbizidresistente Pflanzen ohne Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung angebaut werden. Gegen diesen Bescheid legen zahlreiche Organisationen und Unternehmen Widerspruch beim BVL ein. Zudem veröffentlichen sie ein gemeinsames Forderungspapier und appellieren an Landwirtschaftsminister Schmidt, die Freisetzung zu stoppen. Sie befürchten eine unkontrollierte Ausbreitung der Pflanzen in der Umwelt und warnen vor einer Aushöhlung des EU Gentechnikrechtes.

„Verfahren, bei denen künstliches Erbgut zur Manipulation der Gene von Pflanzen oder Tieren ein­ge­setzt wird, sind nach EU-Recht eindeutig als Gentechnik einzustufen. Das Bundesamt für Verbraucher­schutz und Lebensmittelsicherheit muss seinen Bescheid, in dem es einen herbizidresistenten Raps der Firma Cibus nicht als Gentechnik einstuft, zurücknehmen - aus Vorsorgegründen und zum Schutz der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Raps kreuzt in der Natur sehr schnell aus und kann seine Eigenschaften an andere Kulturpflanzen und Wildkräuter weiter geben, aber auch selbst zum Unkraut werden. Diese manipulierten Pflanzen sind weder kontrollierbar noch rückholbar. Landwirtschaftsminister Schmidt muss umgehend handeln“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. im Namen der Verbände und Betroffenen.

RTDS steht für „Rapid Trait Develop­ment System“ und gehört zur so genannten ODM-Technik, der Oligonu­kle­o­tid-gerichteten Mutagenese. Hier werden sehr kurze Abschnitte der Erbsubstanz (DNA) synthetisch im Labor nachgebaut und mit zusätzlichen Eigenschaften versehen – zum Beispiel einer Herbizidresistenz. Diese kurzen syntheti­sierten DNA-Abschnitte (Oligo­nu­kleo­tide) werden in die Zellen eingeschleust. Die Pflanzenzelle wird dabei veranlasst, die eigene DNA-Sequenz dem fremden Vorbild anzupassen, wodurch es zu einer Veränderung der pflanz­li­chen DNA an der gewünschten Stelle kommen soll. Der genaue Mechanismus ist noch unverstanden. Es hat bisher weder eine systematische Sicherheits- und Risikobewertung der Technik, noch der damit erzeugten Pflanzen stattgefunden. Gemäß der EU-Richtlinie 2001/18 sind Technologien zur Veränderung des Erbgutes, bei denen DNA außerhalb des Organismus aufbereitet wird und zur Veränderung der Genetik in die Zellen eingeführt wird, als Gentechnik einzustufen.

Die den Widerspruch einlegenden Organisationen und Unternehmen fordern den zuständigen Minister auf, das BVL zur Aufhebung des Bescheids anzuweisen. Gemeinsam fordern sie von der Politik die Stär­kung des in der EU gültigen Vorsorgeprinzips. Eine umfassende Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung für Pflanzen und Tiere, deren Erbanlagen mit Hilfe von sogenannten Oligonukleotiden verändert wurden, ist sicher zu stellen. Zudem muss in der EU der Anbau von herbizidresistentem Raps grundsätzlich verboten werden.

Das gemeinsame Verbände-Forderungspapier: Neue Gentechnik-Verfahren regulieren - finden Sie hier
09.03.2015
Von: gemeinsame Pressemeldung