Demokratische Fallstricke in Handelsabkommen

Das EU-Parlament erzürnt sich zu Recht über Schiedsgerichte

Die Kanzlerin will, was kritische Bürger nicht wollen. Die europäische und selbst organisierte Bürgerinitiative gegen die geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) bzw. zwischen der EU und Kanada (CETA) hatte gerade die Zwei-Millionen-Unterschriften-Marke geknackt, als Bundeskanzlerin Angela Merkel beim G7-Gipfel diese Abkommen stark machte. In den G7-Beschlüssen heißt es: „Wir werden alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Verhandlungen zur Transpazifischen Partnerschaft (TPP) so rasch wie möglich zum Abschluss zu bringen. Wir begrüßen den Abschluss der Verhandlungen zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU und sehen seinem zeitnahen In-Kraft-Treten erwartungsvoll entgegen.“ Im EU-Parlament entfachte ein heftiger Streit über eine TTIP-Resolution. Diese soll die Meinung im Parlament zu diesem Abkommen widerspiegeln und als Richtschnur für den Verhandlungsführer EU-Kommission gelten. Im Parlament zeigte der Druck der Zivilgesellschaft schon etwas mehr Wirkung, auch bei den mehrheitsfähigen Parteien. Insbesondere geht es um das umstrittene Instrument der Schiedsgerichte, womit Konzerne aus den USA und aus Kanada europäische Staaten verklagen können, wenn sie sich durch Regulierungen und neue Gesetze in ihren Profiten eingeschränkt sehen. Dieses Recht gilt selbstverständlich auch umgekehrt. Bei der geplanten parlamentarischen Abstimmung im Juni konnten die Politiker keine Einigung erzielen. SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel will das System der privaten Schiedsgerichte lediglich reformieren. Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses, sagte: „Nicht nur Sozialdemokraten, sondern auch eine Mehrheit im Europäischen Parlament muss private Schiedsstellen ohne Wenn und Aber ausschließen. Stattdessen brauchen wir einen Gerichtshof mit öffentlich ernannten Richtern und ordentlichen Revisionsverfahren. Abbau von Standards „Das ist und bleibt undemokratisch“, kommentiert AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen diese Haltung. „Es muss gänzlich ausgeschlossen werden, dass Investoren Staaten verklagen dürfen, wenn ihnen Regulierungen und Gesetze nicht passen. Außerdem sollen TTIP und CETA das für den Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor schädliche Instrument der regulatorischen Kooperation enthalten. Das wird die Stellschraube für den künftigen Abbau wertvoller Standards sein, für die die bäuerliche Bewegung und die Zivilgesellschaft auf beiden Seiten des Atlantiks immer wieder kämpfen.“ Mittels solch eines Instrumentes sollen undemokratische Instanzen Standards und Regulierungen angleichen und absenken können. TTIP- und CETA-Befürworter würden spätestens an dieser Stelle sagen: Unsere Standards sind sicher. Diese Aussage teilt ein im Juni erschienenes Rechtsgutachten allerdings nicht. Prof. Peter-Tobias Stoll von der Universität Göttingen, Hauptautor der Studie, verfasste das Gutachten: „Die geplante Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kanada sowie den USA nach den Entwürfen von CETA und TTIP“. Auftraggeber ist die Arbeiterkammer Wien. Eine wesentliche Frage ist: Gilt künftig die parlamentarische Hoheit in den Vertragsländern oder unterliegt sie dem Völkerrecht, das durch solche Verträge wirksam wird? „Einerseits“, so steht es im Gutachten, „besagt der CETA-Entwurf ausdrücklich, dass konkrete Vorhaben in der Regulierungszusammenarbeit nur auf freiwilliger Basis stattfinden sollen. Verweigert eine Vertragspartei allerdings die Zusammenarbeit an einem bestimmten Vorhaben oder zieht sich später davon zurück, soll sie nach dem CETA-Entwurf der anderen Seite eine Begründung dafür geben.“ Das dürfte zumindest einen politischen Rechtfertigungsdruck auslösen. Neues Gutachten Auch wird die angepriesene „Freiwilligkeit“, auf die sich Befürworter solcher Handelsabkommen gerne beziehen, durch konkrete Pflichten wieder aufgehoben. Dazu liest sich im Gutachten: „So sind beispielsweise Informationspflichten über geplante Regulierungsvorhaben im vorgesehenen ,Frühwarnsystem' des TTIP-Entwurfs vorgesehen.“ Was immer also Parlamente in den jeweiligen Vertragsländern an neuen Gesetzen und Regulierungen vorhaben, muss (!) der anderen Seite gemeldet werden. Damit würde ein verpflichtender Mechanismus installiert. Dieser könnte in der Wirkung eine gefährliche Kraft entfalten, zum Nachteil unserer parlamentarischen Hoheiten. Vor allem wenn ein künftiger TTIP-Vertrag ähnliche völkerrechtliche Unklarheiten enthält wie der vorliegende CETA-Vertragsentwurf. Denn Handelsverträge unterliegen völkerrechtlichen Regeln. „Im CETA-Entwurf sind an verschiedenen Stellen Ziele einer Vertiefung und Weiterentwicklung der Regulierungszusammenarbeit vorgegeben. Führt eine Verweigerung einer Partei dazu“, ist weiter in dem Gutachten zu lesen, „dass die Regulierungszusammenarbeit in einem Bereich insgesamt in Frage steht, kommen z. B. Verstöße gegen das bei völkerrechtlichen Verträgen geltende Frustrationsverbot und die Pflicht zur Erfüllung des Vertrages nach den Grundsätzen von Treu und Glauben in Betracht.“ Das wirft die Frage auf: Wer bekommt in einem Streit um Regulierungsfragen am Ende Recht – die Parlamente im eigenen Land oder die Interessengruppen im Vertragspartnerland? Das Rechtsgutachten deckt viele rechtliche Unklarheiten und gefährliche demokratische Fallstricke auf. Bleibt festzuhalten: Unsere Standards sind mit diesen Handelsverträgen keinesfalls sicher. Die Bewegung muss dran bleiben.
07.07.2015
Von: Berit Thomsen