Das EUGH-Urteil zum Bodenmarkt als Signal gegen Landverkäufe an Spekulanten und Agrarindustrielle nutzen!

In Ostdeutschland wurden und werden aber nach wie vor die meisten BVVG-Flächen zu Billigkonditionen an agrarindustrielle LPG-Nachfolgebetriebe verkauft und verpachtet   - Das EUGH-Urteil als Signal für eine Bodenpolitik zugunsten von Bauernhöfen statt Agrarfabriken nutzen!

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshof (EUGH), das der staatlichen Bodenverwertungs- und –verwaltungs-Gesellschaft BVVG in Ostdeutschland zukünftig den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen zu Bodenpreisen weit oberhalb des ortsüblichen und landwirtschaftlichen Werts deutlich erschwere. Die BVVG habe die eigentlich schon sehr eindeutigen deutschen Vorgaben des Grundstücksverkehrsgesetzes offenbar dadurch unterlaufen wollen, dass sie die den Differenzbetrag bei einem Bodenverkauf  - zwischen angestrebten hohen Verkaufspreisen an außerlandwirtschaftliche Käufer einerseits und dem aus agrarstrukturellen Gründen niedrigeren Verkaufspreisen an Landwirte andererseits -  als angeblich ungerechtfertigte Beihilfe im Sinne des EU-Rechts hinstelle. Dies habe der EUGH eindeutig verneint und somit die konsequente Anwendung des deutschen Grundstücksverkehrsrechts zu Gunsten landwirtschaftlicher Kaufinteressenten und zu Ungunsten nichtlandwirtschaftlicher oder spekulativer Bodenkäufer bestätigt.

„Damit ist dieses EUGH-Urteil ein wichtiger Beitrag gegen die Eindämmung explodierender Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen, die ja vorrangig Landwirten und nicht Spekulanten oder Agrarindustriellen zur Verfügung stehen müssen“ – so der AbL-Agrarindustrieexperte Eckehard Niemann. In Ostdeutschland müsse deshalb jetzt konsequent die gängige Praxis unterbunden werden, das allermeiste Land billig an agrarindustrielle LPG-Nachfolgebetriebe zu verpachten und zu verkaufen. Diese hätten ohnehin infolge der DDR-Zwangskollektivierung regionale Bodenmonopole inne, die dann von Bundes- und Landesregierungen nach der deutschen Einheit sogar noch konserviert, ausgebaut und subventioniert worden seien. In diesem Prozess seien die allermeisten BVVG-Flächen ohnehin bis heute zu Billigkonditionen an LPG-Nachfolger verpachtet oder verkauft worden – erst in letzter Zeit seien gewisse Flächenanteile über Ausschreibungen auf dem Markt angeboten worden.  

„Bauernland in Bonzenhand“ – so hat ein großes deutsches Nachrichtenmagazin diese skandalöse Fortsetzung des Landgrabbings nach der Einheit beschrieben. „Nach der nur angeblichen Wende in der Ostdeutschen Agrarpolitik ist jetzt eine neue Bodenpolitik der Bundesregierung und der Länderregierungen angesagt: Diese muss für „Bauernland in Bauernhand“ und für „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ sorgen - zugunsten einer Vielfalt wertschöpfender Bauernhöfe in lebendigen Dörfern und ländlichen Regionen auch in Ostdeutschland. Hierbei dürfen gerade auch Existenzgründer nicht weiter behindert werden,“ so der AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen.

Ansprechpartner: Georg Janßen, Tel: 04131/407757; Ecki Niemann, Tel: 0151/11201634. Links: Bund muss Ackerland nicht zum Höchstpreis verkaufen (Welt) zur Pressemeldung des EuGH: hier zum Urteil des EuGH: hier weitere Unterlagen: hier zum BGH-Beschluss vom 29.11.2013 hier zum Gründstücksverkehrsgesetz hier

 
16.07.2015
Von: Pressemeldung