Gentechnik-Flickenteppich muss verhindert werden

AbL begrüßt Gentechnik-Gesetzesentwurf der Bundesländer

Heute hat der Bundesrat mit großer Mehrheit einen Gentechnik-Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der klar den Bund in die Pflicht nimmt, bundesweite Gentechnik-Anbauverbote zu erteilen. Das begrüßt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ausdrücklich. Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kommentiert: „Nur bundesweite vom Bund erteilte Anbauverbote ermöglichen es, die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung in Deutschland zu schützen. Ein Flickenteppich von unterschiedlichen Verbotsregelungen der einzelnen Bundesländer muss aus wirtschaftlicher und rechtlicher Perspektive verhindert werden. Deshalb fordert die AbL die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen klaren Kurs in der Gentechnikfrage zu zeigen. Sie muss den Gesetzentwurf der Bundesländer für bundesweite, vom Bund erteilte Gentechnik-Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen ohne Wenn und Aber unterstützen.“ Bislang hat Minister Schmidt zunächst allein die Bundesländer und in einem zweiten Gesetz­ent­wurf seines Hauses die Bundesländer und nachrangig auch den Bund für zuständig erklärt, Gentechnik-Anbauverbote zu erlassen. Was Schmidt als „doppelten Boden“ bezeichnet, ist für die AbL eine Verweigerungs-Taktik. Wenn nämlich die Bundesländer auch verbieten können, wird der Bund kein Verbot erteilen. Deshalb fordert die AbL klare Regelungen: Wenn Verbotsgründe vorliegen, muss der Bund verbieten. Wenn Minister Schmidt seine Ankündi­gung, er wolle rechtssichere Anbauverbote, aufrechterhalten wolle, dann müsse er jetzt einlenken. In diesem Zusammenhang begrüßt die AbL die Ankündigung von Minister Schmidt, die Übergangslösung der EU-opt/out-Richtlinie zu nutzen und für acht Gentechnik-Maislinien die Antragsteller über die Kommission zu bitten, dass Deutschland von der EU-weiten Zulassung ausgenommen werden soll. Entscheidend sei, und hierzu fordert die AbL Minister Schmidt auf, dass diese Aufforderung einheitlich für das ganze Bundesgebiet gestellt wird. An die Bundesländer und die Mitglieder des Bundestags gerichtet fordert die AbL-Expertin Volling weiter: „Im Gesetzestext ist das Wort „soll“ durch „muss“ zu ersetzen. Wenn Verbotsgründe vorliegen, muss der Bund verbieten. Das ist der sicherste Weg, dass es tatsächlich Anbauverbote aus umwelt-, agrarpolitischen oder sozio-ökonomischen Gründen in Deutschland gibt.“ 
25.09.2015