AbL hält an Abschaffung der Hofabgabeklausel fest

Gesetzesänderungen verschärfen Ungleichbehandlung bei Bauern-Renten. AbL sieht Verfassungsmäßigkeit nicht mehr gegeben

Die vom Bundestag beschlossenen erheblich erweiterten Ausnahmen von der Hofabgabeverpflichtung bei der Bauern- und Bäuerinnen-Rente gehen der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nicht weit genug. Sie sieht vielmehr durch das neue Gesetz die Ungleichbehandlung vor allem zulasten der alleinstehenden bzw. nicht verheirateten Bauern und Bäuerinnen stark anwachsen. Ausschließlich für diese Gruppe, die laut Berechnungen der Bundesforschungsanstalt Thünen-Institut 21 Prozent der Betriebe umfasse, bleibe die Hofabgabeklausel uneingeschränkt bestehen. Zukünftig seien faktisch allein diese Bauern und Bäuerinnen mit Eintritt des Rentenalters weiterhin dazu verpflichtet, ihren landwirtschaftlichen Betrieb abzugeben bzw. die Flächen zu verpachten, um die landwirtschaftliche Rente ausgezahlt zu bekommen, für die sie meist jahrzehntelang eingezahlt hätten, erklärt die AbL. Gleichzeitig verliere die Hofabgabeverpflichtung ihre so genannte „agrarstrukturelle Wirkung“, die vom Gesetzgeber seit über einem halben Jahrhundert als Begründung für diese Regelung vorgetragen werde. „Die AbL hält die Richtung dieser Strukturwandelförderung ohnehin für falsch. Sie ist auch nicht mehr gesellschaftsfähig, denn die Bevölkerung will heute die noch verbliebene Vielfalt an landwirtschaftlichen Betrieben so weit wie möglich erhalten und nicht abwickeln“, erläutert AbL-Geschäftsführer Ulrich Jasper. Die AbL lehne die Hofabgabeklausel schon von daher inhaltlich ab. Nun lasse sich die Hofabgabeverpflichtung aber auch rechtlich nicht mehr mit der agrarstrukturellen Wirkung rechtfertigen, weil durch die erheblich ausgedehnten Ausnahmetatbestände vier Fünftel der Betriebe und ein noch viel größerer Anteil der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland aus der Regelung ganz herausfalle. „Die behauptete bundesweite agrarstrukturelle Wirkung fällt weg und damit der letzte juristische Rechtfertigungsversuch der Bundesregierung für die jetzt nochmals verstärkte Ungleichbehandlung zulasten einer kleinen Gruppe von Bauern und Bäuerinnen im Rentenrecht“, fasst Jasper zusammen. Die AbL bedankt sich beim „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“ dafür, dass er ein juristisches Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes in Auftrag gegeben und am 2. Dezember öffentlich vorgestellt hat. Das Gutachten stützt die Bedenken. Erfreut zeigt sich die AbL zudem über einen Entschließungsantrag zur vollständigen Abschaffung der Hofabgabeklausel, den die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein in den Agrarausschuss des Bundesrates eingebracht haben. Der Ausschuss habe am Montag dieser Woche mit deutlicher Mehrheit dem Antrag zugestimmt, so dass der Bundesrat am 18. Dezember neben dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz auch über diese Entschließung abstimmen werde, erwartet die AbL.
04.12.2015
Von: Pressemitteilung