EU-Tierarzneimittelrecht soll neu geordnet werden

Aus insgesamt drei Verordnungsvorschlägen der Kommission besteht das derzeit zur Diskussion stehende EU-Tierarzneimittelpaket. Zu erkennen ist das Ansinnen den Einsatz von Antibiotika weiter zu reglementieren. So soll der Einsatz von Reserveantibiotika der Behandlung bei Menschen vorbehalten bleiben. Der prophylaktische Antibiotikaeinsatz beleibt verboten. Darüber hinaus soll ein Einsatz von Antibiotika auf klinisch kranke Tiere beschränkt werden. Die Halter sollen auf robuste Rassen setzen, Tierdichten verringern oder die Herden teilen, um Erkrankungen vorzubeugen. Strenger dokumentiert werden soll die Abgabe und der Einsatz von Antibiotika. Eine Hürde baut der Vorschlag für alternative Medikamente. So wird bei homöopathischen Arzneimitteln eine tierartspezifische Zulassung gefordert. Die bisherige Praxis für Menschen zugelassene homöopathische Arzneimittel ohne ein zusätzliches aufwändiges Zulassungsverfahren für Tiere zu nutzen sowie die Nutzung eines für eine Tierart zugelassenem homöopathische Arzneimittel auch für eine andere Tierart soll nicht mehr erlaubt sein. Damit so die Einschätzung unter anderem von Natuland bürokratisiert der Entwurf für eine neue Verordnung für Tierarzneimittel den Einsatz von Alternativen der Naturheilkunde unnötig und schränkt ihre Anwendung ein. Befürchtet wird , dass Biolandwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker wichtige natürliche Therapiemöglichkeiten für Tiere verlieren. Die Berufsverbände der Tierheilpraktiker Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. und der Verband Artgerechte Tiergesundheit e.V. haben eine Petition gestartet und fordern zur Unterzeichnung, um eine Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung in Bezug auf den Einsatz homöopathischer Arzneimittel zu ändern bzw zu verhindern. Siehe unten