Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren!

67.000 UnterzeichnerInnen fordern Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt auf, „Genome Editing“ als Gentechnik einzustufen

Gemeinsame Pressemitteilung von Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bioland, BÖLW, BUND, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Die Bäcker, Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Katholische Landvolk Bewegung, Naturland, Kultursaat e.V., Sambulus e.V., Test Biotech, Umweltinstitut München.

Berlin, 17.03.2016 – Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR*, mit denen in die Genetik von Pflanzen und Tieren eingegriffen wird, müssen als Gentechnik eingestuft werden und gemäß dem Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und Kennzeichnung unterliegen. Das fordert ein breites Bündnis von Verbänden sowie die 67.000 UnterzeichnerInnen des Aufrufs „Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren? Das machen wir nicht mit, Herr Minister Schmidt!“

„Konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern und Verbraucherinnen akzeptieren keine Gentechnik durch die Hintertür. Wir sind gut beraten, uns keine neuen Risikotechnologien auf den Acker, in den Stall und auf den Teller zu holen. Die Erfahrung mit den Gentechnik-Konzernen zeigt: Gewinne werden gerne einkassiert, Risiken und Kosten auf die Allgemeinheit verteilt. Mit uns nicht“, so Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

„Einige Konzerne wollen erreichen, dass neue Gentechnik-Pflanzen und Tiere künftig nicht gekenn­zeichnet und reguliert werden, um die Risikovorsorge und damit verbundene Kosten zu umgehen“, ergänzt Antje Kölling von Demeter. „Herr Schmidt darf sich davon nicht beirren lassen, sondern muss die Vielfalt der Bäuerinnen und Bauern, kleinere Pflanzenzüchter, Lebensmittelhersteller, die Verbraucher sowie die biologische Vielfalt vor Risiken durch gentechnisch manipulierte Organismen schützen.“

„Die Bundesregierung muss das Gentechnikrecht durchsetzen. Es kann nicht sein, dass Verbände und Unternehmen klagen müssen, damit hier Recht eingehalten wird“, kritisiert Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk (GeN). Nur eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eines konventionellen Lebensmittelherstellers und eines Bio-Saatgut­unternehmens haben dafür gesorgt, dass ein durch neue gentechnische Verfahren hergestellter Raps der Firma Cibus auch in diesem Jahr nicht ausgesät wird. „Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat den Raps einfach durchgewunken – aber Gentechnik bleibt Gentechnik und muss auch so gekennzeichnet werden“, so Volker Gehrmann von Save Our Seeds.

„Minister Schmidt muss sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass alle mittels neuer Gentechnik-Verfahren entwickelten Pflanzen und Tiere auch gemäß EU-Gentechnik­recht reguliert werden. Nur mit konsequenter Risikoprüfung und Kennzeich­nung kann echte Wahlfreiheit gesichert werden,“ fasst Friedhelm von Mering, Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Forderun­gen der Unterzeichner der Petition zusammen. „Auch eine Freisetzung zu Forschungs-zwecken in Deutschland muss der Minister verhindern, da die möglichen Folgen für Mensch und Umwelt nicht abschätzbar sind und die veränderten Organismen nicht wieder aus der Umwelt zurückgeholt werden können.“

Staatssekretär Robert Kloos nahm heute die Unterschriften gegen einen „Frei-fahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren“ entgegen. Der Appell wurde von 27 Verbänden aus der konventionellen und ökolo­gi­schen Landwirtschaft, Pflanzen-züchtern, Lebensmittelhandwerk, Umwelt- und Verbrau­cher­schutz unterstützt.

Weitere Informationen:

Am Aufruf beteiligten sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Aktion Gen-Klage, Bioland, Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bund Naturschutz in Bayern (BN), Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM), Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Demeter, Die Bäcker. Zeit für Geschmack, FIAN, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Gen Au Rheinau, Gentechnik­freie Regionen in Deutschland, Katholische Landvolkbewegung Freiburg, Kultursaat e.V., IG Nachbau, IG Saatgut, Kein Patent auf Leben!, Sambucus e.V., Sativa, Save Our Seeds (SOS), Testbiotech, Umweltinstitut München, Verband Katholisches Landvolk und die Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL).

Weitere Informationen zum Cibus-Raps und der Klage sowie „Genome Editing“ unter:

keine-gentechnik.de/dossiers/neue-technologien/

sowie unter: www.abl-ev.de/themen/gentechnikfrei/hintergruende-positionen.html. 

*Die CRISPR-Cas9-Technik ist nur eine von mehreren relativ neuen Methoden, das Erbgut von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen zu verändern. Für einige der Techniken hat sich der Begriff „Genome Editing“ eingebürgert.

Auch die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (ODM) gehört dazu. Mit ihr hat die US-Firma Cibus einen Raps entwickelt, der gegen Herbizide resistent ist. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stufte ihn nicht als einen gentechnisch veränderten Organismus im Sinne des Gentechnik-Gesetzes ein. Mehrere juristische und wissenschaftliche Gutachten kommen zu einer völlig anderen Einschätzung.

Gemeinsam ist den neuen Techniken, dass sie den natürlichen Reparaturmecha-nismus der Zellen ausnutzen, um die gewünschten Änderungen am Erbgut zu erreichen. Versprochen wird, die Verfahren seien viel präziser und effizienter als die herkömmliche Gentechnik, bei der die fremde DNA mit Metallpartikeln in die Zelle geschossen oder von Bakterien eingeschleust wird. Doch einige Wissenschaftler, beispielsweise der Forschungsorganisation Econexus, <link fileadmin dokumente abl_ev gentechnikfrei hintergrund download>weisen auf Studien hin, die auch bei diesen neuen Gentechniken ungewollte Effekte und nicht vorhergesehene Verän­derungen im Erbgut aufgedeckt haben. Teilweise wird CRISPR und andere „Genome Editing“-Verfahren sogar als Teil der Synthetischen Biologie gesehen, die von Kritikern als „extreme Gentechnik“ betrachtet werden.

Kurze Chronologie: 2007: Die EU-Kommission richtet eine Arbeitsgruppe ein („New Techniques Working Group”), die zunächst acht neue Methoden der Erbgutveränderung bei Pflanzen bewerten soll. Ihr Bericht wurde 2011 vorgelegt, eine abschließende politische Bewertung ist bisher nicht erfolgt.
  • Februar 2015: das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschied, dass der mittels „Genome Editing“ entwickelte Raps der US-Firma Cibus, „keine gentechnisch veränderten Organismen i.S.d. Gentechnik-Gesetzes“ sei

  • März 2015: Verschiedene Organisationen legten Widerspruch ein, ihrer Meinung nach ist der Cibus-Raps als Gentechnik einzustufen.

  • Juni 2015: das BVL stellt erneut fest, der Cibus Raps sei keine Gentechnik; die EU Kommission bittet die Mitgliedstaaten in einem Brief, ihre Entscheidung abzuwarten, da die Kompetenz für die Gentechnik-Beurteilung auf EU Ebene läge.

  • Juli 2015: Der Umweltverband BUND, ein konventioneller Lebensmittel-hersteller und ein Bio-Saatgutunternehmen reichen Klage gegen den Bescheid ein, um zu verhindern, dass der Cibus-Raps ausgesät wird.

  • Die EU-Kommission hat angekündigt, sich in einer „legal notice“ zum rechtlichen Status der neuen Techniken äußern, der Zeitpunkt wurde seit Herbst 2015 bereits einige Male verschoben.

17.03.2016
Von: Gemeinsame Pressemitteilung

Foto: Volker Gehrmann