Bundeskartellamt ermittelt

Die Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Molkereien sind Gegenstand eines Verwaltungsverfahren der Bundeskartellamts. Prüfen will das Amt in einem Pilotverfahren bei der Molkerei Deutsches Milchkontor GmbH und deren Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor ob sich der Verdacht der Wettbewerbshüter bestätigt, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden und der Rohmilchmarkt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird. Im Focus der Untersuchung steht neben den langen Vertragslaufzeiten auch die hundertprozentige Andienungspflicht, die die Landwirte in der Wahl ihrer Handelspartner einschränkt. Auch mögliche Referenzpreissysteme, bei denen sich die Auszahlungspreise unterschiedlicher Molkereien unabhängig von der jeweiligen Verwertung aufeinander beziehen sollen untersucht werden. Erwartungsgemäß sieht der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrieverbands, Eckhard Heuser, die Probleme statt in der Andienungspflicht in der Abnahmepflicht der Molkereien.
29.04.2016
Von: mn