TTIP: Jetzt klare Absage an Chlorhühnchen

EU hat Zulassung zur Behandlung von Geflügel-Schlachtkörpern mit Essigsäure nur aufgeschoben

„Augeschoben ist leider nicht aufgehoben“, kommentiert Gertraud Gafus, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das Agieren der EU-Gesundheitskommission zu TTIP. „Die EU-Kommission hat die geplante Zulassung der Dekontamination von Geflügel-Schlachtkörpern mit Essigsäure jüngst gestoppt. Das ist sicher auch ein Erfolg der bisherigen zivilgesellschaftlichen und bäuerlichen Aufklärungsarbeit zu diesem Thema. Aber es reicht noch nicht aus. In den TTIP-Verhandlungen muss die EU jetzt deutlich machen, dass sie solche Verfahren strikt ablehnt. Wir fordern, dass weiterhin die Prozessqualität in der europäischen Fleischerzeugung erhalten und weiterentwicklt wird. Das Prinzip in den USA entspricht einer Produktqualität, also am Ende der Prozesskette soll das Produkt durch ein Chemiebad 'keimfrei' gemacht werden. Außerdem ist zu befürchten, dass die Zulassung von Essigsäure nur der erste Schritt zum Chlorhühnchen ist.“ In den USA ist die Behandlung von Geflügel-Schlachtkörpern mit 4 verschiedenen Substanzen, darunter Essigsäure und Chlor, gängige Praxis. In der EU sind keinerlei solcher Substanzen am Ende der Prozesskette erlaubt. Das ist ein Dorn im Auge der US-Fleischindustrie, denn in ihrer Logik wirkt diese Regelung in der EU wie ein Handelshemmnis. Deshalb fordern die USA immer wieder ein, dass die EU diese Regelung ändern soll. Durch TTIP und auch vorausgehenden Maßnahmen der Standardaufweichung würden gemäß der jüngsten Studie des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) die US-Geflügelexporte in die EU um 18,03 Millionen US-Dollar steigen. Da derzeit kaum Geflügel aus den USA die EU erreichen, würde eine Steigerung in Prozent bei 33.505 Prozent liegen. Mehr Hintergründe: