Am 5. Juli befasst sich der Bundesrat mit dem Kabinettsentwurf zum Tierschutzgesetz. Die Vorschläge des Agrarausschusses im Bundesrat sehen unter anderem vor, die Übergangsfrist für den Umbau der ganzjährigen Anbindehaltung von zehn Jahren wieder auf fünf Jahre zu verkürzen.
Lucia Heigl, stellvertretende Bundesvorsitzende, sagt:
„Jeder Hof zählt! Wir wollen unsere Höfe zukunftsfähig umbauen. Dafür braucht es Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven für uns Bäuerinnen und Bauern, um große Investitionen zu tätigen. Das fehlt und deshalb haben in Bayern zwischen 2020 und 2022 nur vier Prozent der Milchvieh-Anbindebetriebe eine Umbauförderung beantragt. Nicht nur in Bayern wären zahlreiche Betriebe von einer Verschärfung des Regierungsentwurfs betroffen, sondern auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen oder Niedersachsen. Für uns Höfe ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren für den Umbau der ganzjährigen Anbindehaltung zu kurz und nicht praxisgerecht. Es ist kaum möglich, in diesem Zeitraum umzubauen und die notwendigen Genehmigungen einzuholen, Förder- und Finanzierungsfragen zu klären – ganz davon abgesehen, dass die Baukosten aktuell nahezu explodiert sind. Die AbL fordert den Bundesrat auf, zehn Jahre Übergangsfrist und die Bestandsobergrenze für Anbindehaltung mit ganzjährigem Auslauf von 50 angebundenen Rindern zu unterstützen.“
Martin Schulz, AbL-Bundesvorsitzender, ergänzt bzgl. des Schwänzekupierens:
„Es ist keine Lösung, den Umbau der Tierhaltung einfach nur zu blockieren. Wenn der Umbau nicht gelingt, dann werden höhere Tierwohlstandards über Ordnungsrecht entschieden. Das hat uns schweinehaltenden Betrieben eindrücklich das Kastenstandurteil in der Sauenhaltung gezeigt. Das Schwänzekupieren passt nicht mehr in unsere Zeit. Allerdings sind die heutigen Ställe nicht geeignet, Schwänzekupieren zu verhindern. Es braucht umgehend den Umbau der Tierhaltung nach den Plänen der Borchert-Kommission. Das heißt, planbare höhere Tierwohlstandards verbunden mit einer langfristigen wirtschaftlichen Perspektive für uns Bäuerinnen und Bauern und einer verbesserten wirtschaftlichen Stellung am Markt, damit wir kostendeckende Preise durchsetzen können."
Link:
Stellungnahme AbL zum Tierschutzgesetz bzgl. Anbindehaltung
Stellungnahme der AbL zum Tierschutzgesetz bzgl. Schwänzekupieren
Hintergrund:
In Bayern haben zwischen 2020 und 2022 knapp 500 Betriebe eine Förderung für den erstmaligen Neu- oder Umbau beantragt. Das sind nur 4 Prozent der rund 13.000 Milchvieh-Anbindebetriebe – trotz staatlichem Zuschuss von 40 Prozent.
Kontakt:
Lucia Heigl
Stellvertretende AbL-Bundesvorsitzende
Mobil: 0160-5275873
Martin Schulz
AbL-Bundesvorsitzender
Mobil: 0175-7978479