AbL: Gentechnik-Anbauflickenteppich verhindern
Bundestag muss gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung sicherstellen„
Das Ziel, die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft, Lebensmittelerzeugung, Imkerei und Saatgutzüchtung in Deutschland und Europa sicher zu stellen – ein breiter Wunsch auch von der Zivilgesellschaft – wird mit dem vorliegenden Entwurf zum Gentechnikgesetz der Bundesregierung nicht erreicht,“ so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft anlässlich der Anhörung zum Gentechnikgesetz im Agrarausschuss des Bundestages am 16. Januar 2017. Janßen weiter:
„Zwar soll der Bund nun scheinbar aktiv werden und bundesweite Verbote erlassen, er schafft sich aber einerseits hohe Hürden und andererseits große Schlupflöcher, wo er nicht handeln will. Diese gilt es zu beseitigen. Besonders prekär ist nach Meinung der AbL die sog. „Länderöffnungsklausel“, die es den Bundesländern in der sog. Phase 2 (also sollte es eine europaweite Anbauzulassung einer Gentechnik-Pflanze geben) erlaubt, parallel zum Bund den Anbau zu verbieten. Das eröffnet den Gentechnik-Anbauflickenteppich in Deutschland und führt zu erheblichen Verunreinigungspotentialen auf dem Acker, bei der Saatgutzüchtung, Vermehrung und Lebensmittelverarbeitung. Da das Verursacherprinzip politisch nicht umgesetzt ist, tragen bislang die gentechnikfreie Erzeugung und die Konsumenten diese Folgekosten. Das ist gut für die Gentechnik-Industrie, schlecht für die Bauern und Verbraucher. Auch für die Bundesländer hieße die Länderöffnungsklausel erheblichen Aufwand, da die Länder selber die Verbote rechtssicher begründen müssen. Das führt zu höheren Rechtsunsicherheiten: Konzernklagen gegen einzelne Bundesländer sind wahrscheinlicher als gegen den Bund. Aus Klagen können differierende Rechtsprechungen resultieren. Um rechtliches und wirtschaftliches Chaos zu verhindern, fordert die AbL die Streichung der Länderöffnungsklausel. Wenn diese aber politisch gewollt ist, dann muss sie klar geregelt werden. Auf keinen Fall dürfen die Länder parallel zum Bund agieren, sondern der Bund muss eine vorrangige Handlungspflicht haben und seine Aktivitäten auch darstellen. Das Stehlen aus der Verantwortung des Bundes durch Aussitzen entspricht nicht der postulierten „gemeinsamen politischen Verantwortung“, wie Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt aktuell den Gentechnik-Gesetzentwurf überschrieben hat. Der derzeitige Entwurf zielt auf eine politische Nichtverantwortung des Bundes! Vielmehr muss der Bund aktiv Gründe für bundesweite Anbauverbote unter Mitarbeit der Länder zusammenstellen und prüfen, um rechtlich und fachlich tragfähige Verbote zu erlassen. Auch die kurzfristig eingefügte Passage zu den neuen Gentechnik-Verfahren kritisiert die AbL. Die Verfasser des Entwurfs wollen dem europarechtlich geregelten Vorsorgeprinzip ein undefiniertes „Innovationsprinzip“ an die Seite stellen. Das schwächt das Vorsorgeprinzip und führt zu einer Werteverschiebung. Wir brauchen aber eine Stärkung des Vorsorgeprinzips. Gerade bei den neuen Gentechnik-Verfahren muss erst mal eine wissenschaftlich unabhängige Risikobewertung durchgeführt und den vermehrten Hinweisen, dass es auch hier unerwartete Nebeneffekte gibt, gerade auch durch die neuen Gentechnik-Verfahren, nachgegangen werden. Juristisch sind die neuen Gentechnik-Verfahren als Gentechnik einzustufen und mindestens ebenso streng zu regulieren, anstatt sie unkontrolliert auf den Acker zu lassen. Die PolitikerInnen im Bundestag und die zuständigen Behörden sind in den nächsten Wochen gefordert, eine gerade Furche für die Sicherung der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung zu pflügen,“ so Janßen abschließend.