AbL will mit Leistung für Tier und Umwelt bei der Agrarreform punkten

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) will in der aktuellen Reform der EU-Agrarpolitik erreichen, dass mit den umfangreichen Direktzahlungen der EU in Zukunft konkrete Leistungen der Bauern für Umwelt- und Tierschutz honoriert werden. Wie sich der konkrete Vorschlag der AbL auf die Betriebe auswirkt, können Bauern und Bäuerinnen anonym anhand eines Online-Rechners ermitteln, den die AbL in Netzt gestellt hat.

„Wir wollen wegkommen von dem heutigen Prinzip, dass für jeden Hektar Fläche eine gleich hohe pauschale Prämie ausgezahlt wird, egal wie auf der Fläche und im Stall gewirtschaftet wird. Die allermeisten Bäuerinnen und Bauern erbringen heute schon unterschiedliche Leistungen für den Natur- und Wasserschutz oder für das Tierwohl. Viele wären bereit, noch mehr zu leisten, wenn das bei den Zahlungen auch positiv berücksichtigt wird. Genau das wollen wir mit unserem Vorschlag erreichen“, erklärt der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz auch mit Blick auf das kommenden Montag in Brüssel stattfindende Treffen der EU-Agrarminister und -ministerinnen.

Dafür schlägt die AbL ein übersichtliches Bündel an grundlegenden Kriterien für den Ackerbau, die Weidewirtschaft sowie für die Tierhaltung vor. Bei den flächenbezogenen Leistungen geht es z.B. um eine vielfältigere Flächenstruktur zur Stärkung der Artenvielfalt, um eine vielfältigere Fruchtfolge, den Anbau von Leguminosen, den Anteil von Grünland sowie von Landschaftselementen wie Hecken und Feldrainen im Betrieb. Auch die Flächenbindung der Tierhaltung wird berücksichtigt. Zur Erfassung dieser Kriterien greift der AbL-Vorschlag auf Angaben zurück, die die Bauern bereits heute in ihrem Antrag auf EU-Direktzahlungen ausfüllen müssen. Das ist bei der Bewertung des Tierwohls anders, hier werden z.B. der Stallplatz je Tier, eingestreute Liegeflächen, Außenklimabereiche, Auslauf und Weidehaltung erfasst. „Diese Angaben werden zwar nicht von der EU erhoben, aber bei vielen Programmen von Molkereien und Schlachthöfen bereits abgefragt, z.B bei QS und der Initiative Tierwohl“, ergänzt Schulz.

 

Wie das konkret aussieht, können Bäuerinnen und Bauern jetzt mit einem Online-Rechner für ihren eigenen Betrieb ausprobieren. Unter der Internet-Adresse www.abl-ev.de/punktesystem können die jeweiligen Angaben anonym eingegeben werden. Über ein Punktesystem werden die Kriterien dann automatisch bewertet und in Leistungsprämien umgerechnet. Der Online-Rechner zeigt auch an, wie sich die Prämien z.B. durch die Aufnahme einer zusätzlichen Ackerkultur in der Fruchtfolge verändern.

„Wir fordern Bundesministerin Julia Klöckner auf, sich näher mit unserem Vorschlag zu beschäftigen. Die Zeit ist reif, um die positiven Leistungen der bäuerlichen Betriebe auch im Prämienrecht wertzuschätzen und attraktiv zu honorieren, und zwar auch aus dem größten Topf der Agrargelder, den Direktzahlungen. Das steht jetzt an“, meint Schulz.

 

Hintergrund

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn der Europäischen Union (EU) zu den wichtigsten Politikbereichen der Gemeinschaft. Kein anderer Wirtschaftsbereich ist so stark auf EU-Ebene organisiert wie die Land- und Ernährungswirtschaft. Die GAP macht heute rund 40 % des EU-Haushaltes aus. Nach Deutschland kommen davon pro Jahr rund 4,8 Milliarden Euro an Direktzahlungen, die pauschal pro Hektar Nutzfläche gezahlt werden. Diese Direktzahlungen sind an die Einhaltung von Gesetzen sowie an bestimmte zusätzliche Umweltanforderungen gebunden („Greening“). Weitere rund 1,4 Milliarden Euro stellt die EU für die Förderung von speziellen Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbau, Stallbau, Dorferneuerung und weitere Maßnahmen zur Ländlichen Entwicklung in Deutschland bereit.

Am 1. Juni 2018 hat die EU-Kommission ihre Verordnungs-Entwürfe für die EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 (Ablauf der aktuellen EU-Förderperiode) vorgelegt. Darin kündigt sie an, ein höheres Niveau an Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft erreichen zu wollen. Dafür sollen die generell für alle Betriebe geltenden Grundanforderungen überarbeitet werden. Zudem sollen alle Mitgliedstaaten den Bauern in Zukunft auch aus den Direktzahlungen freiwillige Förderangebote für mehr Umwelt- und Klimaschutz anbieten müssen. Beides stößt bei vielen Agrarministern und -ministerinnen der EU-Mitgliedstaaten auf Kritik. Bundesministerin Julia Klöckner spricht sich gegen die vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus, die neuen Förderangebote aus Direktzahlungen einführen zu müssen; ihrer Meinung nach sollen die Mitgliedstaaten das selbst entscheiden.

Zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU hat EU-Kommissar Günther Oettinger am 2. Mai 2018 die Vorschläge der EU-Kommission veröffentlicht (). Darin ist für Deutschland eine Kürzung der Direktzahlungen um 2 % und bei den Fördermaßnahmen der Ländlichen Entwicklung (2. Säule der GAP) um 15 % vorgesehen.

10.10.2018
Von: FebL/PM

Neben den hier zu sehenden Fragen des Online-Rechners zur Flächenwirtschaft sind noch 7 weitere Fragen zur Tierhaltung zu beantworten, um die Auswirkungen des AbL-Vorschlages für die Betriebe zu errechnen. Foto: screenshot AbL-Homepage