Ausbreitung von Gentechnik-Raps muss verhindert werden

Bayer muss zahlen

Zur Aktuellen Aussaat von verunreinigtem Rapssaatgut kommentiert Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: „Der Fund von gentechnischen Verunreinigungen in konventionellem Raps-Saatgut zeigt einmal mehr, dass die Gentechnik-Industrie nichts im Griff hat. Der mit GT73 verunreinigte Raps muss vernichtet werden, um jegliche Ausbreitungen in der Umwelt und in Lebensmitteln zu verhindern. Die zuständigen Behörden der Bundesländer müssen sicherstellen, dass auflaufender Durchwuchsraps ebenso vernichtet wird. Da bekannt ist, dass Rapssaatgut 20 Jahre lang keimfähig im Boden überdauern kann, besteht solange das Risiko, dass vereinzelt gentechnisch veränderter Raps keimen kann. Zudem muss aufgeklärt werden, wie es zur Verunreinigung kam. Die Verursacher müssen für den entstehenden Schaden der Bäuerinnen und Bauern aufkommen, im Zweifel der neue Monsanto-Eigentümer Bayer. Jetzt kann der Bayer-Chef Herr Baumann zeigen, ob er es mit der von ihm so gerne postulierten „Partnerschaft zu Landwirten“ Ernst meint“, so Volling. Hintergrund: Laut Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist aus Frankreich stammendes Rapssaatgut, das ein nicht zum Anbau in Europa zugelassenes Gen­technik­konstrukt enthält (GT 73 von Monsanto, jetzt Bayer), in diesem Jahr auch in Deutschland ausgesät worden. Aktuell ermitteln die zuständigen obersten Landesbehörden der betroffenen 10 Bundesländer – in Zusam­men­arbeit mit dem Saatguthersteller – alle Betriebe, an die das verunreinigte Saatgut ausgeliefert wurde sowie die Fälle, in denen das verunreinigte Saatgut schon ausgesät wurde. Der ausgesäte Raps soll vor der Blüte vernichtet werden, um die Verbreitung von GT 73 in der Umwelt zu verhindern. Das BVL betont, dass alle nach Deutschland gelieferten Partien identifiziert und einer amtlichen Kontrolle unterzogen worden seien. In einer der Saatgutpartien wurden Anteile von ca. 0,1% GT73 festgestellt. Für nicht in der EU zum Anbau zugelassene Gentechnik-Sorten gilt Nulltoleranz, sprich auch bei geringfügigen Verunreinigungen ist das Saatgut nicht verkehrsfähig und darf nicht angebaut werden.   Zur BVL-Meldung_hier.
21.12.2018
Von: Pressemeldung