Ausgestaltung der GAP steht vor zentralen Weichenstellungen – AbL kritisiert Gesetzentwürfe und macht Verbesserungsvorschläge

Zum laufenden Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Ausgestaltung der künftigen EU-Agrarpolitik

Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am vergangenen Freitagabend (5. März 2021) an die Verbände der Zivilgesellschaft übersandten Gesetzentwürfe zur kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2023, lassen aus Sicht der AbL stark an Innovationskraft vermissen und geben keine ausreichenden Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Zukunft. Sowohl in ihrer schriftlichen Stellungnahme als auch in der vom BMEL kurzfristig für heute angesetzten Verbändeanhörung, fordert die AbL deswegen umfassende Nachbesserungen und macht konkrete sowie bedarfsgerechte Verbesserungsvorschläge:
  1. Einführung eines Punktesystems in den Öko-Regelungen zur einkommenswirksamen Honorierung von Gemeinwohlleistungen.

  2. Ein dynamisch ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen von  mindestens 30 Prozent zu Beginn der Förderperiode bei gleichzeitigem Abschmelzen der Basisprämie.

  3. Eine bedarfsgerechte Verteilung der Einkommensstützung durch Einführung einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € sowie eine Verdreifachung der Mittel für kleinere und mittlere Betriebe durch eine entsprechende Umverteilung.

  4. Einen rechtssicheren Ausschluss aller außerlandwirtschaftlicher Investoren von den Zahlungen.

  5. Die Nutzung von mindestens 4 Prozent der Direktzahlungen für die Junglandwirt*innenförderung sowie die Ausgestaltung derselben als qualifizierte Niederlassungs- statt pauschaler Flächenprämie.

  6. Eine sichere Finanzierung aller mit der 2. Säule verbundenen Förderprogramme durch eine ansteigende und bedarfsgerechte Umschichtung von Mitteln.
Die AbL hat zudem Zweifel an der Rechtssicherheit der Gesetzentwürfe. Hintergrund ist, dass die EU-Verhandlungen zur GAP (Trilog) noch nicht abgeschlossen sind und die Gesetzentwürfe somit über keine gesetzliche Grundlage verfügen. Ein weiterer Kritikpunkt der AbL ist die mangelnde Kohärenz mit bestehenden Strategien und gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung  z.B. zur Reinhaltung von Luft und Wasser oder des Klimaschutzes.

Hintergrundinformationen:
  • Berechnungen der AbL zeigen, dass von einer Kappung der Basisprämie bei 150.000 € voraussichtlich nur 0,6 Prozent aller Betriebe betroffen wären. Betriebe dieser Größenordnung verfügen laut Studien des Thünen-Institutes zudem über einen Gewinn je nicht entlohnter Arbeitskraft von rund 120.000 € und haben somit vielfach keine Einkommensstützung nötig.

  • In der aktuellen Förderperiode erhalten kleinere und mittlere Betriebe durch die Umverteilungsprämie eine zusätzliche Förderung von max. rund 2.000 €/Betrieb. In der kommenden Förderperiode soll dieser Betrag auf max. rund 3.200 €/Betrieb angehoben werden. Die von der AbL geforderte Verdreifachung dieser Förderung begründet sich ebenfalls auf Ergebnissen des Thünen-Instituts, wonach Betriebe dieser Größenordnung je nicht entlohnter Arbeitskraft einen Gewinn zwischen 20.000 und 30.000 € erwirtschaften.

  • Die AbL wird die anstehenden Entscheidungen zur GAP u.a. auf der Sonder-AMK am 17. März 2021 oder der Kabinettssitzung am 24. März 2021 mit Protesten und Aktionen begleiten. Bei den Aktionen vor Ort und für die Presse ansprechbar ist der AbL Bundesgeschäftsführer, Georg Janßen, Tel: 0170-4964684.   
Links:

Stellungnahme der AbL zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen. Hier Klicken!