Auswirkungen des EU-Mercosur-Abkommens auf den Agrarhandel und die Ziele für nachhaltige Entwicklung

Im Juni 2019 beendeten die Wirtschaftsblöcke Europäische Union und Mercosur ihre zwanzig Jahre andauernden Verhandlungen über eine gemeinsame Freihandelszone. Die beiden Regionen sind wichtige Handelspartner. Mit der Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens soll der Handel untereinander, beispielsweise mit Rindfleisch, Soja- und Milchprodukten, erleichtert und damit gestärkt werden. Die Studie zeigt auf, welche globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) durch das geplante EU-Mercosur-Abkommen beeinträchtigt werden. Bereits jetzt wird die Erreichung der SDGs bis 2030 durch den bestehenden Handel gefährdet. Das Abkommen verschenkt sein Potenzial, den Agrarhandel zwischen den Regionen in der Zukunft nachhaltiger zu gestalten, weil konkrete Instrumente zur effektiven Umsetzung der Nachhaltigkeitsbekenntnisse fehlen. Für ein Mercosur-Abkommen, das mit den Grundsätzen der Agenda 2030 vereinbar ist, sind verbindliche und wirksame Schutzvorkehrungen, besonders in den Bereichen Landrechte und Entwaldung, Pestizideinsatz und Menschenrechte notwendig. Werden diese nicht eingehalten, muss der Handel mit Erzeugnissen, die zur Rechtsverletzungen und Umweltschäden beitragen, zeitnah begrenzt oder im Extremfall ganz ausgesetzt werden. Ein grundsätzlich überarbeitetes Nachhaltigkeitskapitel oder eine separate Zusatzvereinbarung zum Abkommen müsste entsprechende Handlungsmechanismen vorsehen und auch das Vorsorgeprinzip uneingeschränkt bindend verankern. Zudem müssen weitere politische Prozesse, wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU oder ein Lieferkettengesetz, dazu beitragen, den Agrarhandel zwischen den Regionen im Sinne der SDGs auszurichten.