Bauern und Bewegung lassen CETA wackeln

Belgien verknüpft CETA-Zustimmung mit Schutz bäuerlicher Landwirtschaft

Die Region Wallonie in Belgien hat gezeigt, wie Demokratie in Europa funktionieren muss. Dafür hat sich das wallonische Parlament nach Angaben ihres Ministerpräsidenten Paul Magnette mehrere hundert Stunden mit dem geplanten EU-Kanada-Abkommen CETA auseinandergesetzt. In einer Rede betonte Magnette, dass er diese inhaltliche Auseinandersetzung auch von allen anderen EU-Parlamenten erwarte, denn CETA sei die Grundlage für die kommenden europäischen Handelsabkommen mit Industrieländern, darunter beispielsweise mit den USA (TTIP) oder Japan. Billige Fleischimporte Auch die Bäuerinnen und Bauern in der Wallonie haben sich in diesen intensiven Prozess eingebracht, allen voran der belgische EMB-Ableger Milcherzeuger-Interessengemeinschaft (MIG) und FUgea, Mitglied bei Via Campesina. „Ich habe im Parlament unsere landwirtschaftlichen Vorbehalte gegen CETA vorgetragen und darüber hinaus haben wir unzählige Gespräche mit den Abgeordneten geführt“, sagt Stéphane Delogne, Rinderhalter in der Region Wallonie und Mitglied bei FUgea. Laut Delogne sei die extensive und hochpreisige Rinderhaltung in der Wallonie durch CETA stark betroffen. Auch die Bedrohung der Gentechnikfreiheit in Belgien durch die geplante Auflösung des Vorsorgeprinzips problematisierten die Bauern gegenüber ihrer Regierung. Im April verabschiedete das wallonische Parlament eine fundierte CETA-Resolution. In dieser forderte die Wallonie u. a. Schutzinstrumente für landwirtschaftliche Importe, wenn EU-Märkte durch Billigimporte empfindlich gestört werden. Das betrifft in erster Linie die in CETA vorgesehene Öffnung der europäischen Fleischmärkte für kanadische Billigimporte. Dafür sollen die zollfreien Quotenmengen um das 14-fache für Schweinefleisch und das 12-fache für Rindfleisch erhöht werden. Diese Importmengen würden durch weitere Handelsabkommen wie TTIP oder auch Mercosur (EU mit Ländern Lateinamerikas) noch drastisch steigen. Außerdem fordert die Region Wallonie in ihrer Resolution die Sicherung des europäischen Vorsorgeprinzips. Auch das jüngst reformierte Investorenschutzkapitel im CETA-Vertrag kritisiert die Wallonie und bezieht sich auf die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes vom Februar dieses Jahres, in der solche Sonderschiedsgerichte strikt abgelehnt werden. Weitere regionale Parlamente wie die französischsprachige Gemeinschaft haben diese Resolution fast gänzlich übernommen. Somit war lange vor dem legendären EU-Ratstermin am 18. Oktober bekannt, dass Belgien starke Vorbehalte gegen CETA und vor allem auch gute Argumente in der Tasche hat, um einer rüden Debatte entgegentreten zu können. Am 24. Oktober war klar, Belgien verweigert seine Zustimmung zu CETA. Statt die politische Leistung des wallonischen Parlamentes hervorzuheben, haben sich Politiker aller Parteien laut Gedanken gemacht, wie solches Querstellen künftig zu verhindern sei. Die Leitmedien, die zuvor noch kritisch über die CETA-Inhalte berichtet hatten, zogen über Belgien her und prangerten die Demokratie als Problem für Europa an. Allerdings hielt diese Welle nur kurz an und die Berichterstattung differenzierte sich. Die Bäuerinnen und Bauern in der Wallonie haben demonstriert. Europaweit bekräftigte die TTIP- und CETA-kritische Bewegung immer wieder öffentlich die Entscheidung Belgiens. Dass Belgien überhaupt diese EU-Ratsentscheidung mit Pauken und Trompeten hat platzen lassen, ist allen voran der massiven kritischen Landwirtschafts- und Handelsbewegung mit ihren großen Demonstrationen geschuldet. Sollbruchstellen Erst am 30. Oktober konnte der EU-Rat im Beisein von Kanada CETA – mit der Stimme Belgiens – unterzeichnen, begleitet von einer 30-seitigen Erklärung für das Ratsprotokoll vom 27. Oktober. In dieser ist es Belgien gelungen, Sollbruchstellen im Sinne der bäuerlichen Landwirtschaft einzubauen. Diese Sollbruchstellen werden die in den kommenden Jahren geplante Ratifizierung in allen 28 europäischen Mitgliedsstaaten nicht leichter machen. Schutzklauseln für Importe: In dem oben genannten Ratsprotokoll versucht die EU-Kommission Sand in die Augen zu streuen, indem sie auf Seite 23 schreibt, dass die Europäische Union nach EU- und WTO-Recht jederzeit Schutzmaßnahmen treffen kann. Aber sie lässt bewusst die WTO-Agrar-Schutzmaßnahmen unerwähnt. Und diese sollen laut CETA-Vertrag-Artikel 2.7 auch nur für Kanada gelten – nicht für die EU (!). Das hat die Wallonie verstanden und in der Ratserklärung aufnehmen lassen, dass Belgien bei Importfluten eigene Schutzmaßnahmen treffen kann. Es bleibt offen, ob diese Agrar-Schutzmaßnahmen nur für Belgien gelten können oder EU-rechtlich für die gesamte EU gelten müssen. Außerdem will Belgien innerhalb von zwölf Monaten nach der Unterzeichnung von CETA „konkrete Schwellenwerte festlegen, um zu bestimmen, was unter einem Marktungleichgewicht zu verstehen ist“. Hintertüren und Anhänge Erhalt des Vorsorgeprinzips: In der Ratserklärung zündet die EU-Kommission eine weitere Nebelkerze und schreibt, dass „CETA keine Bestimmungen enthält, die eine Anwendung des Vorsorgegrundsatzes in der Europäischen Union, wie er im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist, verhindern.“ Der CETA-Vertrag sieht jedoch vor, das Vorsorgeprinzip aufzuweichen und verweist beispielsweise in Artikel 21.4 darauf, das in Kanada (und den USA) wissenschaftlich basierte Zulassungsverfahren anzustreben. AbL-Bundesgeschäftsführer Georg Janßen sagt: „Warum wird nicht klipp und klar in den Vertrag selber reingeschrieben, dass Europa an dem Vorsorgeprinzip und an der Gentechnikfreiheit festhalten wird? Bei den nationalen Verbotsmöglichkeiten der EU-Staaten wird schon jetzt den Gentechnikkonzernen ein Mitspracherecht eingeräumt und dem neuen Gentechnikzüchtungsverfahren CRISPR/Cas9 wird im Gentechnikgesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Hintertür geöffnet.“ In der Ratserklärung bekräftigt Belgien, dass die Gentechnikfreiheit auf ihrem Hoheitsgebiet nicht beeinträchtigt werden darf und dass die Anwendung des Vorsorgeprinzips in der EU garantiert bleiben muss. Außerdem will Belgien die Vereinbarkeit des Investitionsgerichtshofs mit den europäischen Verträgen vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) untersuchen lassen und behält sich vor, CETA nicht auf Ebene der Mitgliedsstaaten zu ratifizieren, wenn das Investorenschutzkapitel im Vertrag unverändert bleibt. Von Seiten der deutschen Bundesregierung bleiben in der gesamten Ratserklärung derartige Änderungsanträge erwartungsgemäß aus. In der öffentlichen Stimmung kursiert die Haltung: CETA ist durch. Klar ist, dass die Rechtsverbindlichkeit dieser Zusatzerklärung gänzlich offen ist und klar ist auch, dass der CETA-Vertrag nach wie vor vollgesogen ist mit negativen Folgen für Bauern und Gesellschaft. Und dank dem Einsatz der Wallonie gewinnt die politische Debatte um CETA und Landwirtschaft eine neue Dimension und muss von allen kritischen Bauernorganisationen mit Unterstützung der Zivilgesellschaft auch außerhalb der Wallonie geführt werden. Die Abstimmung sowohl im EU-Parlament als auch in 28 Mitgliedsstaaten steht noch bevor. Bewegungsarbeit hört nie auf oder wie Stéphane Delonge sagt: „Wir werden CETA nicht akzeptieren.“ Die AbL dankt Thomas Fritz, freier Autor in Berlin, für die Unterstützung bei der Analyse.
28.11.2016
Von: Berit Thomsen