Bauern- und Naturschutzverbände sind sich einig: Die Reform der EU-Agrarpolitik muss noch mehr für Umweltschutz und Einkommenssicherung bäuerlicher Betriebe genutzt werden. Weidehaltung in Öko-Regelungen aufnehmen!

Gemeinsame Pressemitteilung von LsV SH, BDM SH, LNV SH und AbL SH

Für das anstehende Gesetz zur nationalen Ausgestaltung der Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland stehen Beratungen im Bundestag und Bundesrat an – am 28. Mai im Bundesrat. Die Allianz aus Verbänden der Landwirtschaft und des Naturschutzes aus Schleswig-Holstein fordert die Bundestagsabgeordneten und die Landesregierung auf, sich für Nachbesserungen einzusetzen. Die Gelder der GAP müssen auch für mehr Tierwohl, Biodiversität und Wasserschutz eingesetzt werden und eine Einkommenswirkung für Bäuerinnen und Bauern entfalten, die diese gesellschaftlichen Leistungen erbringen. Außerdem ist das GAP-Budget sozial gerechter einzusetzen.

„Im April hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Umsetzung der GAP vorgelegt, indem das Budget der sogenannten Ökoregelungen mit 25 Prozent noch zu niedrig ist“, sagt Berit Thomsen, Landesgeschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. „Anfänglich sind mindestens 30 Prozent der Gelder der sogenannten Ersten Säule für Öko-Regelungen einzusetzen und der Anteil muss zudem stetig und deutlich steigen. Nur so kann ein für alle landwirtschaftlichen Betriebe planbarer Übergang bei Umbau der Agrarpolitik gelingen“

Heiko Strüven, Landesteam Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, sagt: „Die Maßnahmen im Bereich Grünlandwirtschaft sind insbesondere für Milchviehhalter noch unzureichend, was für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein besonders nachteilig ist, da rund ein Drittel der Flächen Grünland ist. Für die Stärkung der gesellschaftlich gewollten Milchviehhaltung auf der Weide, die auch für Klimaschutz, Tierwohl und Artenvielfalt wichtig ist, muss dringend eine zusätzliche Öko-Regelung zur Weidehaltung von Milchkühen und deren Nachzucht in den Gesetzesentwurf zu den Direktzahlungen ergänzt werden.“ Die Verbände verweisen auf die Stellungnahme des Kuratoriums Pro Weideland, das die Aufnahme von Weidehaltung in die Ökoregelungen unterstützt.

„Für den Umweltschutz und für den Erhalt von vielen und vielfältigen Betrieben müssen Maßnahmen wie Strohhaltung und Weidehaltung für Milchkühe inklusive Jungrinder in den Öko-Regelungen der ersten Säule der Agrarförderung eingeführt werden. Zudem sind die Direktzahlungen für die ersten Hektare, also die Umverteilungsprämie, deutlich zu erhöhen. Dafür ist eine betrieblich Obergrenze von beispielsweise 300 Hektar einzuziehen und verbundene Unternehmen sind gemeinsam zu betrachten. Ab 60.000 Euro sind die Direktzahlungen degressiv zu kürzen und spätestens ab 100.000 Euro zu kappen, wie es auch die EU-Kommission vorgeschlagen hat. Dadurch werden kleinere und mittlere Betriebe im Verhältnis zu außerlandwirtschaftlichen Investoren am Bodenmarkt weniger benachteiligt“, sagt Uta von Schmidt-Kühl, Vorsitzende von Land schafft Verbindung Schleswig-Holstein.

Das jüngste Gutachten des Göttinger Professor Tscharntke zeigt erneut, dass durch deutliche Reduzierung von Feldgrößen und Anbau einer großen Kultur-Vielfalt in der Landwirtschaft die Biodiversität in großem Umfang gesteigert werden kann. Das gilt sowohl für konventionelle als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe. „Kleinere Schläge weisen verhältnismäßig mehr Hecken und Biotope auf, die ökologisch wertvolle Lebensräume für Insekten und andere Tiere, Gräser und Beikräuter sind. Wir unterstützen die Forderung der Göttinger Wissenschaft, dass vielfältige und kleinteilige Agrarstrukturen in den Öko-Regelungen als Maßnahme aufgenommen werden“, sagt Dr. Jörg Bargmann vom LNV.

„Wir begrüßen den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Landtags, ihre Landesregierung aufzufordern, sich bei dem Bund und in der EU für wirksame Marktkriseninstrumente in der GAP einzusetzen. Der Landtag hat sich einstimmig für den sogenannten freiwilligen Lieferverzicht gegen Kompensationszahlungen für die teilnehmenden Betriebe ausgesprochen. Das Instrument wurde vom EU-Parlament vorgeschlagen. Dadurch können in Krisenzeiten preissenkende Überschüsse verhindert und damit der Preisdruck auf die Landwirte gesenkt werden. Wir fordern zudem, dass neben dem freiwilligen Lieferverzicht auch eine zeitlich begrenzte verbindliche Lieferbegrenzung installiert wird, dieser ist ebenfalls im Vorschlag des EU-Parlaments vorgesehen“, betonen die Verbände. Dieses Instrument soll eingesetzt werden, wenn der erste Schritt zur Preiserholung nicht ausreicht.

Die Forderungen für die nationale Umsetzung der GAP im Überblick:

·        Gemeinwohlprämie des DVL umsetzen: Die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) bietet ein konkretes Konzept, wie die Entlohnung von Gemeinwohlleistungen in den Öko-Regelungen gelingen kann. Die Verbände unterstützen die Gemeinwohlprämie ausdrücklich und fordern die AMK auf, deren Einführung in der kommenden Förderperiode der GAP innerhalb der Öko-Regelungen konkret zu beschließen und voranzutreiben. Für das Instrument der Öko-Regelungen sind von Beginn an mindestens 30 Prozent der Gelder der Ersten Säule der GAP einzusetzen und das Budget für die Öko-Regelungen ist jährlich deutlich zu erhöhen.

·    Weidetierprämie für alle Rinder samt Milchkühen: Die Verbände fordern, die Öko-Regelungen um eine zusätzliche Weideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht zu ergänzen.

·    Strohprämie für mehr Tierwohl: Die Verbände fordern die Aufnahme einer Strohprämie für mehr Tierwohl und Gewässerschutz in die Maßnahmen der Öko-Regelung. Die EU-Kommission adressiert in ihrem Arbeitsdokument vom 18.12.2020 zur nationalen Umsetzung der GAP die kontinuierlich hohen Nährstoffüberschüsse in deutschen Gewässern und schlägt entsprechende Umbaumaßnahmen in Tierställen vor.

·        Kleine und mittlere Betriebe stärken: Der von den CDU-Bundesländern eingebrachte Vorschlag der Umschichtung der Ersten Hektare bei der außerordentlichen Agrarministerkonferenz am 05.02.2021 wird begrüßt und ist rasch umzusetzen. Demnach sollen mindestens 15 Prozent der Direktzahlungen umgeschichtet werden. Diese Umschichtung soll für Betriebe bis 300 ha gelten. Für die ersten 30 Hektare erhalten die Betriebe 100 Euro pro Hektar, für die weiteren 40 Hektare 50 Euro. Diese Umschichtung auf die ersten Hektare ist weiterhin schrittweise auf die möglichen 30 Prozent zu erhöhen. Um den außerlandwirtschaftlichen Investoren etwas entgegenzusetzen, ist außerdem eine Kappung bei 100.000 Euro einzuziehen, die ab 60.000 Euro durch eine wirksame Degression (Kürzung) einzuleiten ist. Zur besonderen Honorierung tierhaltender und arbeitsintensiver Betriebe muss die Möglichkeit bestehen, die halben Lohnkosten anzurechnen.
27.05.2021