Bauern, Verbraucher und Handel setzen auf gentechnikfreie Erzeugung

Futtermittel- und Gentechnikindustrie setzen auf systematische Verunreinigung

„Die Futtermittelindustrie setzt weiter auf eine systematische Verunreinigungsstrategie. Bauern, Verbraucher und Lebensmitteleinzelhandel sind längst weiter – sie setzen auf gentechnikfreie Erzeugung und gentechnikfreie Ware“, so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Sprecher im Bündnis für ein gentechnikfreies Niedersachsen zu dem jüngsten Beschluss eines Expertengremiums der EU-Kommission, das für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Futtermittel eine Verunreinigung von 0,1 Prozent zulassen will.

Janßen weiter: „Die EU-Kommission hält an ihrer Förderung der Gentechnik fest. Interessant ist, dass die Bundesregierung ebenfalls dieser Aufweichung der bisherigen Praxis: Nulltoleranz für nicht sicherheitsbewertete gentechnisch veränderte Futtermittel zugestimmt hat und Bundesministerin Aigner sich auf die Seite der Futtermittel- und Gentechnikindustrie stellt. Die Agrarindustrie hat schon im Vorfeld des Futtermittelgipfels der Bundesregierung vor zwei Jahren behauptet, dass Preissteigerungen von 600 Prozent bei Futtermitteln und ein Verhungern der Tiere anstehen, wenn an der Nulltoleranz bei nicht zugelassenen GVO-Futtermitteln festgehalten wird. Das war nachweislich gelogen. Die Bundesministerin wird erklären müssen, warum sie dennoch für die Interessen der Futtermittel- und Gentechnikindustrie eintritt und einen Freifahrtschein für die Futtermittelexporteure ausstellt, die die Trennung zwischen gentechnisch und nicht gentechnischer Lieferung nicht in den Griff bekommen wollen. Das Vorsorgeprinzip wird ebenfalls über Bord geworfen.

Die AbL sieht den Beschluss auch in rechtlicher Hinsicht als sehr problematisch an. Ein Gutachten der anerkannten Anwälte, Gaßner und Partner in Berlin, das auch der Bundeslandwirtschafts-ministerin sowie der EU-Kommission vorliegt, hält die Festlegung des Grenzwerts bei nicht zugelassenen GVOs für rechtswidrig. Diese Einschätzung bekommt aktuell Zustimmung von höchster rechtlicher Seite, zumal im jüngsten Gentechnik - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg der Generalanwalt Yves Bot erklärt hat, dass bei nicht zugelassenen GVOs die Nulltoleranzgrenze zu gelten hat (Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C 442/09). Während Industrie und befreundete Politik den Gentechnikzug noch beschleunigen wollen, setzt der Lebensmitteleinzelhandel den Wunsch vieler Kunden um und bietet vermehrt auch Milch, Eier und Fleisch ohne Gentechnik an. Viele Bauern reagieren darauf: Sie kaufen zertifiziert gentechnikfreie Futtermittel oder ersetzen Soja durch einheimische Eiweißfuttermittel.

V.i.S.d.P.: Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer, T.04131-407757

AbL – Bundesgeschäftsstelle, Ulrich Jasper, T.02381-9053-171

23.02.2011
Von: Pressemitteilung