Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat Anfang Dezember 2017 ein 2,5-seitiges Positionspapier zu den „neuen Züchtungsmethoden im pflanzlichen Bereich“ veröffentlicht. Für den DBV sind die „neuen Züchtungsmethoden“, wie er sie bezeichnet „nicht mit der konventionellen Gentechnik vergleichbar. Deshalb ist auch der strenge Regulierungsrahmen des Gentechnikrechts ungeeignet“. Die AbL hat sich mit der position des DBV auseinandergesetzt. Eine ausführliche Argumentation findet sich hier.