In einem aktuellen Papier kritisiert das Bundesamt für Naturschutz (BfN) den vorgelegten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission stark. Dieser sieht eine „Gleichstellung“ fast aller neuen Gentechnik (NGT)-Pflanzen mit konventionell gezüchteten Pflanzen vor. Solche NGT-Pflanzen sollen laut EU-Kommission komplett von den bestehenden EU-Rechtsvorschriften ausgenommen und dereguliert werden. Dieser Ansatz sei aus wissenschaftlicher Sicht falsch und verstoße gegen das in der EU geltende Vorsorgeprinzip, da mögliche Risiken nicht geprüft werden, so das BfN. Das BfN fordert dagegen eine wissenschaftlich fundierte Regulierung und die Risikoprüfung, Bewertung und Managementmaßnehmen für jede NGT-Pflanze. Das BfN kritisiert ebenfalls, dass laut Kommissionsvorschlag alle NGT-Pflanzen, einschließlich Wildpflanzen, Algen und Bäumen dereguliert werden sollen, dies berge zusätzliche unnötige Risiken für die biologische Vielfalt. Das BfN plädiert für eine Regulierung neuer Gentechnik-Pflanzen im bestehenden EU-Gentechnikgesetz. Nur so könnten sichere Produkte für Mensch und Umwelt gewährleistet werden.
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