Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat einen zweiten Vorschlag zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes vorgelegt, der es jetzt auch der Bundesregierung erlauben soll, unter gewissen Bedingungen Anbau-Verbote zu erteilen. Bundesminister Schmidt verteidigt seinen überarbeiteten Gesetzentwurf, da nun „Bund und Länder, je nach Zuständigkeit der möglichen Verbotsgründe künftig Anbauverbote aussprechen können“. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bewertet dagegen auch den neuen Vorschlag als inakzeptabel.
„Zwar öffnet Minister Schmidt nun auch der Bundesregierung ein Fenster, Anbauverbote zu erteilen. Nach wie vor sind bei Schmidts Entwurf aber die Bundesländer vorrangig für die Erteilung von Verboten zuständig, in Phase 1 ist der Bund gar nicht beteiligt. Das ist inkonsequent. Denn dadurch, dass zwar der Bund beteiligt wird, die Bundesländer aber weiterhin parallel verbieten können, ohne klare Verantwortlichkeiten und Handlungsverpflichtungen, wird nicht mehr Rechtssicherheit geschaffen sondern Chaos und Zuständigkeitswirrwarr,“ so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL.
Neu ist weiterhin die Einführung eines „Anbauausschuss“, der aus 20 Mitgliedern bestehen soll. Neben Bundesministerien (4) und Ländervertretern (8) sollen 8 Experten aus der Wissenschaft berufen werden. Janßen weiter: „Auch der Versuch, die politische Verantwortung auf den Anbauausschuss abzuwälzen, ist durchsichtig. Wissenschaftler bekommen hier einen hohen Stellenwert – mit Stimmrecht. Die Zielsetzung des Ausschusses bleibt im Dunkeln. Der Mehrheits-Stellungnahme des Ausschusses können weitere Stellungnahmen hinzugefügt werden. So entsteht eine „Goldgrube“ für Kläger. Aus Sicht der AbL sollte die Verantwortlichkeit nicht auf Experten verlagert werden, sondern sie muss eindeutig bei den demokratisch Gewählten liegen.“
Aktuell haben fünf Bundesländer einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, den sie am 10. Juli in den Bundesrat einbringen wollen. Danach soll der Bund Anbauverbote einheitlich regeln. Janßen abschließend: „Es braucht einen Gesetzestext mit der klaren Priorität, die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft und Umwelt sicher und langfristig vor Gentechnik zu schützen. Wenn schon die EU zu konsequenten Verboten nicht in der Lage ist, ist die einzige praktikable und auch rechtssichere Möglichkeit bundeseinheitliche, vom Bund erteilte Verbote. Die Bundesländer sind in die Pflicht zu nehmen und ihre Kompetenz ist beim Auflisten von Verbotsgründen zu nutzen. Verantwortung muss aber der Bund übernehmen und bei Vorliegen von Verbotsgründen ist ein Verbot auch verbindlich zu ziehen.“
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AbL-Analyse des überarbeiteten BMEL-Gesetzentwurfes. Weitere Informationen
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