BMEL-Gentechnik-Gesetzentwurf inakzeptabel

AbL-Analyse zeigt: Schmidt forciert weiterhin Gentechnik-Flickenteppich - Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat einen zweiten Vorschlag zur Ände­rung des Gen­technik-Gesetzes vorgelegt, der es jetzt auch der Bundesregierung erlau­ben soll, unter gewissen Bedin­gungen Anbau-Verbote zu erteilen. Bundesminister Schmidt verteidigt seinen überarbeiteten Gesetzent­wurf, da nun „Bund und Länder, je nach Zuständigkeit der möglichen Verbotsgründe künftig Anbauverbote aussprechen können“. Die Arbeits­gemeinschaft bäuerliche Landwirt­schaft (AbL) bewertet dagegen auch den neuen Vorschlag als inakzeptabel. „Zwar öffnet Minister Schmidt nun auch der Bundesregierung ein Fenster, Anbauverbote zu erteilen. Nach wie vor sind bei Schmidts Entwurf aber die Bundesländer vorrangig für die Erteilung von Ver­bo­ten zuständig, in Phase 1 ist der Bund gar nicht beteiligt. Das ist inkon­se­quent. Denn dadurch, dass zwar der Bund beteiligt wird, die Bundesländer aber weiterhin parallel verbieten können, ohne klare Verantwortlichkeiten und Handlungsver­pflichtungen, wird nicht mehr Rechtssicherheit geschaffen sondern Chaos und Zuständ­igkeitswirrwarr,“ so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL. Neu ist weiterhin die Einführung eines „Anbauausschuss“, der aus 20 Mitgliedern beste­hen soll. Neben Bundesministerien (4) und Ländervertretern (8) sollen 8 Experten aus der Wissenschaft berufen werden. Janßen weiter: „Auch der Versuch, die politische Verantwortung auf den Anbauausschuss abzuwälzen, ist durch­sich­tig. Wissenschaftler be­kommen hier einen hohen Stellen­wert – mit Stimm­recht. Die Zielsetzung des Aus­schusses bleibt im Dunkeln. Der Mehrheits-Stellungnahme des Ausschusses können weitere Stellungnahmen hinzu­gefügt werden. So entsteht eine „Goldgrube“ für Kläger. Aus Sicht der AbL sollte die Verantwortlich­keit nicht auf Experten verlagert werden, sondern sie muss eindeutig bei den demokratisch Gewählten liegen.“ Aktuell haben fünf Bundesländer einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, den sie am 10. Juli in den Bundesrat einbringen wollen. Danach soll der Bund Anbauverbote ein­heitlich regeln. Janßen abschließend: „Es braucht einen Gesetzestext mit der klaren Priorität, die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft und Umwelt sicher und langfristig vor Gentechnik zu schützen. Wenn schon die EU zu konsequenten Verboten nicht in der Lage ist, ist die einzige praktikable und auch rechtssichere Möglichkeit bundeseinheit­li­che, vom Bund erteilte Verbote. Die Bundesländer sind in die Pflicht zu nehmen und ihre Kompetenz ist beim Auflisten von Verbotsgründen zu nutzen. Verant­wor­tung muss aber der Bund übernehmen und bei Vorliegen von Verbotsgründen ist ein Verbot auch verbindlich zu ziehen.“ Hier finden Sie die <link fileadmin dokumente abl_ev gentechnikfrei hintergrund download>AbL-Analyse des überarbeiteten BMEL-Gesetzentwurfes. Weitere Informationen s. Hintergründe / Positionen
01.07.2015
Von: Pressemeldung