BMEL streicht soziale Gerechtigkeit aus Gesetzentwürfen zur zukünftigen Agrarpolitik

Zur morgigen Kabinettsbefassung zur nationalen Ausgestaltung der zukünftigen EU-Agrarpolitik

Die heute bekannt gewordenen Gesetzentwürfe zur nationalen Ausgestaltung der zukünftigen EU-Agrarpolitik, welche morgen im Bundeskabinett beschlossen werden sollen, lassen aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) massiv an sozialer Verantwortung vermissen. So wurde beispielsweise die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bisher vorgeschlagene, zaghafte Kürzung von Mitteln komplett gestrichen, obwohl diese nur wenige Großbetriebe überhaupt betroffen hätte. Mehr noch: auch in Zukunft sollen große Agrar-Holdings für jedes ihrer Tochterunternehmen jeweils die Förderung für kleinere und mittlere Betriebe bekommen.
Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert:
Außerlandwirtschaftliche Investoren, vor denen Bundesministerin Klöckner uns Bäuerinnen und Bauern angeblich schützen möchte, reiben sich bei diesem Gesetzentwurf die Hände. Bereits der bisherige Gesetzentwurf war in Bezug auf seine soziale Gerechtigkeit sehr schwach und hätte weiter geschärft werden müssen – nun soll sogar das Gegenteil passieren. Große Konzerne wie die Steinhoff Familienholding, der Energieriese RWE, die Südzucker-AG, der Müllkonzern Rethmann oder Ratiopharm sollen auch zukünftig unbegrenzt Agrarsubventionen zu Lasten bäuerlicher Betriebe erhalten. Ich fordere insbesondere die Ministerinnen und Minister der SPD dazu auf, diesen Gesetzentwürfen in der morgigen Kabinettssitzung nicht zuzustimmen, sondern sich für eine klare Obergrenze der Basisprämie bei spätestens 150.000 € einzusetzen sowie diese bereits im Vorfeld degressiv zu staffeln. Die Mittel für kleinere und mittlere Betriebe sind zudem zu verdreifachen und in den Öko-Regelungen ist eine Maßnahme für kleinteilige Bewirtschaftung zu ergänzen.