CETA - Jetzt doch!

Am Sonntag wurde das Abkommen von hochrangigen Vertretern der EU und dem Kanadischen Premierminister Trudeau nun doch, vier Tage später als ursprünglich geplant, unterzeichnet. Die Wallonie, ein Teil Belgiens, hatte noch zu Beginn vergangener Woche erklärt, dem Abkommen in der damaligen Form nicht zustimmen zu können. Insbesondere die wallonischen Bauern, so eine Begründung, seien von den offenen Märkten in ihrer Existenz bedroht. In den folgenden Tagen führte die EU-Kommission ein Leerstück auf. Titel: „Wir sind die Macher. Mitsprache unerwünscht.“ Ganz offiziell gilt das CETA-Abkommen als gemischtes Freihandelsabkommen, bei dem neben der EU-Kommission eben auch die Mitgliedsländer und Regionen beteiligt und stimmberechtigt sind. Dass nun gerade eine Region, eines kleinen Landes, dass aber immerhin Sitz der europäischen „Hauptstadt“ Brüssel ist, sich erdreistet die Vertragsunterlagen in tagelangen Sitzungen genau anzuschauen, sich damit die Grundlage für eine fundierte Entscheidung erarbeitet und somit ihrer Verantwortung für das wohl der Bevölkerung übernimmt, und zu dem Schluss kommt dem Vertrag nicht zustimmen zu können, das war zu viel. Von einer Blamage sprach der, wie erst heute gemeldet wurde favorisierte zukünftige Handelskommissar Günther Öttinger. Donald Tusk, derzeitiger EU-Ratsvorsitzender, drohte, wenn auch folgenlos, mit einem Ultimatum. Die Einwende der Wallonen wurden inzwischen in einem Anhang zum Vertrag aufgenommen. Was diese Zäsur im Ratifizierungsprozess, der noch lange dauert, schon jetzt offenbart hat, ist das mangelde Demokratieverständnis einzelner Kommissions- und Ratsmitglieder. Wer ein Recht auf Mitsprache hat, muss auch die Möglichkeit haben sich frei zu entscheiden. Dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen auch wenn es dem EU-Apparat Missfiel wird die hinter den zusätzlichen Vereinbarungen, stehende Leistung der Wallonie sein. Es ist zu hoffen, dass noch viele weitere Parlamente auf dem Weg zur Abschließenden Ratifizierung von ihrem Recht Gebrauch machen Nachbesserungen zu Fordern oder das Abkommen abzulehnen wenn sie davon Überzeugt sind dass die Bedenken einer großen gesellschaftlichen Gruppen berechtigt sind und das Abkommen neben Vorteilen für Konzerne vor allem zu einem Abbau von Standards im Sozial- Arbeits- und Verbraucherschutz führen könnte.
31.10.2016
Von: mn