CETA wird nicht geprüft
Das Europaparlament hat sich jetzt gegen eine Prüfung des Abkommens durch den europäischen Gerichtshof entschieden. Die schwarz-roten Mehrheit im Parlament hat eine Resolution einer Gruppe von 89 Abgeordneten abgelehnt, die das Handelsabkommen mit Kanada (CETA) prüfen lassen wollte. Insbesondere sollte dessen Konformität mit europäischen Recht und hier besonders die Einrichtung der vorgesehenen Schiedsgerichte geprüft werden. Schiedsgerichte gehören zu den heikelsten Punkten innerhalb des Abkommens. Ihre Einführung würde es multinationalen Konzernen ermöglichen, Staaten über Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsnormen zu verklagen, fürchten die Kritiker Schiedsgerichte aber gehören zu den heikelsten Punkten innerhalb des Abkommens. Verschiedene Zusatzvereinbarungen, die allerdings nur Anhänge an den eigentlichen Vertrag sind, sollen einen Missbrauch von Schiedsgerichten verhindern. Unter anderem hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel sich für die Einrichtung eines Schiedsgerichtshofs anstelle von unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit tagenden privaten Schiedsverfahren eingesetzt. Für Maria Heubuch die bei der Grünen/EFA-Fraktion landwirtschafts- und entwicklungspolitische Themen betreut ist dies kein Trost: „Dieses geplante Gericht ist nur eine leicht abgeänderte Version der herkömmlichen privaten Schiedsgerichte und kann unsere Bedenken nicht entkräften. Auch der deutsche Richterbund hat erhebliche Zweifel. Nun bleibt nur noch die Hoffnung, dass Belgien sein Versprechen wahr macht und CETA vor den EuGH bringt.“