Ein Bericht zu aktuellen Patentanträgen vom Verbändebündnis: „Keine Patente auf Saatgut!“ zeigt, wie die Verfahren der neuen Gentechniken (NGT) dazu genutzt werden, um den Patentschutz auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen auszuweiten. Sollten diese Patente erteilt werden, blockieren sie die konventionelle Pflanzenzucht, mit erheblichen Folgen für die europäische Züchterlandschaft aber auch für die Ernährungssicherheit.
Die Recherche zeigt, dass Unternehmen aktuell versuchen, die neuen Gentechniken (wie CRISPR/Cas) zu nutzen, um Patentansprüche der NGT-Pflanzen auch auf konventionell gezüchtete Pflanzen auszudehnen. Der Trick ist: In vielen Fällen werden Merkmale, die bereits in existierenden konventionell gezüchteten Pflanzen vorkommen, mit den NGT-Verfahren nachgebaut. Dieser technische Nachbau soll den Eindruck einer „technischen Erfindung“ erwecken. Ein solcher Nachbau aber ist nicht notwendig, denn solche Merkmale und Züchtungsziele existieren ja bereits durch die konventionelle Züchtung. Einziges Ziel der Firmen ist es, Patente auf diese „Scheinerfindung“ anzumelden. Mit diesen Patentanträgen versuchen einige Firmen offensichtlich, konventionelle Züchter:innen in neue Abhängigkeiten zu bringen oder sie sogar aus dem Markt zu drängen, warnt die AbL.
Um dies zu verhindern, fordert das Bündnis „Kein Patent auf Saatgut!“ die EU auf klarzustellen, dass, solange Patente auf Gentechnik-Pflanzen erteilt werden, diese strikt auf gentechnische Verfahren begrenzt sein müssen und keine anderen Methoden der Züchtung umfassen dürfen, so Johanna Eckhardt von „Kein Patent auf Saatgut!“ bei der Übergabe des Berichts an die EU-Kommission.
Die EU muss gewährleisten, dass (wenn überhaupt) nur gentechnisch veränderte Pflanzen patentiert werden können und dies nicht die freie Nutzung der genetischen Ressourcen behindern darf. Die österreichische Regierung hat ihr nationales Patentrecht bereits erfolgreich dahingehend geändert und Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut beschränkt. Nach dem österreichischen Patentgesetz sind Patente nicht zulässig, wenn sie „auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung, Selektion, ungezielter Mutagenese oder zufälligen genetischen Veränderungen beruhen, die in der Natur vorkommen“. Zudem erstreckt sich die Wirkung von Patenten „nicht auf Pflanzen oder Tiere mit den gleichen spezifizierten Eigenschaften, die unabhängig von dem patentierten biologischen Material und durch im Wesentlichen biologische Verfahren erzeugt werden“.
Annemarie Volling, AbL-Referentin für Gentechnik
Weitere Infos: www.no-patents-on-seeds.org