Eine andere Agrarpolitik ist möglich

Deutschland muss die großen Möglichkeiten der EU-Agrarreform nutzen
für eine bäuerliche, umwelt- und tierschutzfördernde Landwirtschaft Bis zu 15 Prozent der Direktzahlungsmittel können eingesetzt werden, um die spezifischen Förderangebote von Bund und Ländern zur Ländlichen Entwicklung aufzustocken: artgerechte Tierhaltung, Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, ökologische Landwirtschaft und regionale Vermarktung. Die überproportionalen Kürzungen um fast 25 Prozent zulasten dieser so genannten zweiten Säule, die sich aus den EU-Beschlüssenzum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die nächsten sieben Jahre ergeben, können damit ausgeglichen und zusätzliche Impulse zur Ökologisierung der Landwirtschaft gegeben werden.  Ebenfalls zur Stärkung dieser Förderangebote zur Ländlichen Entwicklung können dieMitgliedstaaten Direktzahlungsbeträge über 150.000 Euro je Betrieb kürzen und sogareine absolute Obergrenze einführen. Dabei können die Mitgliedstaaten die Lohnkostender Betriebe kürzungsmindernd berücksichtigen, um arbeitsintensive Betriebsbereichewie etwa die Milchviehhaltung oder den ökologischen...