EuGH-Urteil zu neuer Gentechnik bietet Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und sichert die gentechnikfreie Erzeugung

AbL und IG Saatgut: Bundesregierung muss das Vorsorgeprinzip sicherstellen

Berlin/Köln/Lüneburg, 24. Juli 2019: Vor einem Jahr, am 25. Juli 2018, hat der Euro­päi­sche Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zu neuen Verfahren der Gentechnik (wie z. B. CRISPR/Cas) gefällt, die in der Pflanzenzucht angewandt werden können (Rechtssache C 528/16). Die Richter stellten klar, dass Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnik-Verfahren hergestellt werden, unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren sind. Damit müssen auch diese Gentechnik-Pflanzen ein Zulassungsverfahren mit Risiko­bewer­tung durch­laufen und unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Inverkehrbringer müssen Verfahren zum Nachweis vorlegen, Rückverfolgbarkeit und Monitoring müssen gewährleistet sein. Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Gentechnik sind unter bestimmten Sicherheits­auflagen nach wie vor möglich. "Die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie Saatgutzüchtung begrüßen das EuGH-Urteil, da es Rechtssicherheit für gentechnikfreie Erzeuger*innen schafft und das Vorsorgeprinzip stärkt", so Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Das Gentechnikrecht ist anwendbar und für dessen Umsetzung muss sich die Bundesregierung nun im Sinne des Vorsorgeprinzips klar einsetzen. Die unter anderem von der Gentechnik-Industrie geforderte Nichtregulierung der neuen Gentechnik-Pflanzen oder eine Aufweichung der Regelungen würde zu erheblicher Rechts­unsicherheit für alle Beteiligten führen. Wahlfreiheit und Vorsorge - wichtige Errungen­schaf­ten in der EU - würden torpediert. Die gentechnikfreie Saatgutzüchtung und Lebensmittel­erzeugung wären nicht mehr möglich. Das aber ist ein großer Wettbewerbsvorteil für europäische Bäuerinnen und Bauern und für die gentechnikfreie Pflanzenzucht." "Die neuen Gentechnik-Pflanzen werden im Kontext und in der Logik der industrialisierten Landwirtschaft entwickelt", so Stefanie Hundsdorfer von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut). "Für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen in der Landwirtschaft benötigen wir jedoch eine ganz andere, vielfältige, an Gemeingütern, wie der Erhaltung natürlicher Ressourcen, orientierte Züchtung. Alternativen zur industriellen, auf Profitmaximierung ausgerichteten Saatgutproduktion können aber nur mit einer konsequenten Regulierung der neuen Gentechnik-Pflanzen auch in Zukunft zur dringend nötigen Ernährungswende beitragen." "Die gentechnikfrei arbeitende Lebensmittelwirtschaft und Saatgutzüchtung sind zu einem wichtigen europäischen Qualitätsstandard geworden, dessen Marktanteile stetig wachsen", ergänzt Eva Gelinsky von der IG Saatgut. "Dass in Europa unterschiedliche Züchtungsstrategien, gerade auch im Bereich der gentechnikfrei arbeitenden konventionellen Züchtung verfolgt werden können, ist ein Wettbewerbsvorteil, der nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte." Laut EU-Recht sind die Unternehmen verpflichtet, Nachweismethoden für ihre Gentechnik-Konstrukte bereit zu stellen, wenn sie eine Zulassung für den europäischen Markt beantragen. "Die Unternehmen sind in der Pflicht, Nachweis-Verfahren zu liefern", so Gelinsky. "Zudem ist es höchste Zeit für öffentlich geförderte Forschungsprogramme, um entsprechende Standard-Nachweisverfahren zu entwickeln. Die Hersteller der Gentechnik-Pflanzen müssen dafür das benötigte Pflanzenmaterial zur Verfügung stellen." Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 findet sich hier. Kontakt: Annemarie Volling, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V., mobil: 0160 - 96760146, E-mail: volling[at]abl-ev.de, <link themen gentechnikfre>www.abl-ev.de/themen/gentechnikfrei.
24.07.2019