GAP: Vorgaben zur Fruchtfolge verbessern statt schleifen

Zu den Ergebnissen der Sonderkonferenz ACK am 6. und 7. Juli 2022 in Magdeburg

Im Vorfeld der Sonderkonferenz der Amtschefinnen und -chefs der Bundesländer (ACK) am 6. und 7. Juli 2022 in Magdeburg hob Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in einer Pressemitteilung erneut die Notwendigkeit hervor, „den Transformationsweg hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und krisenfesten Betrieben weiter zu stärken“. Trotzdem haben sich die Amtschefinnen und -chefs bei ihren Beratungen zur kommenden Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) offenbar für eine deutliche Aufweichung der Vorgaben zur Fruchtfolgegestaltung (GLÖZ 7) ausgesprochen. Konkret soll die Möglichkeit, den jährlichen Fruchtwechsel auf 50 Prozent des Ackerlandes durch Anbau einer Zwischenfrucht oder Untersaat zu erbringen, auf 75 Prozent ausgeweitet werden.

Martin Schulz, Landwirt aus Niedersachen und Bundesvorsitzender der AbL betont die besondere Bedeutung der Fruchtfolge, insbesondere in Krisenzeiten:

„Durch den Anbau von vielen und vielfältigen Kulturen findet automatisch eine Risikostreuung statt, was in Zeiten des Klimawandels und aus den Fugen geratenen Märkten besonders bedeutsam ist. Weite Fruchtfolgen tragen zudem ganz konkret zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln und damit zum Artenschutz bei und verbessern die Bodenfruchtbarkeit“.

Schulz fordert daher: „Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sowie die Ministerinnen und Minister der Bundesländer dürfen die Vorgaben zur Fruchtfolge in der GAP nicht schleifen, sondern müssen diese verbessern. Konkret umsetzbar ist dies z.B. indem in GLÖZ 7 eine Regelung aufgenommen wird, welche festschreibt, dass auch im Falle eines ‚Fruchtwechsels‘ durch den Anbau einer Zwischenfrucht im folgenden Jahr nur zweimal die gleich Hauptfrucht angebaut werden darf“.

Schulz verweist abschließend auf die „Ackerbaustrategie 2035“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hin, welche die Zielsetzung enthält, bis 2030 das Anbauspektrum in den Fruchtfolgen auf mindestens fünf verschiedene Kulturarten je Ackerbaubetrieb zu erhöhen sowie auf 10 Prozent von Deutschlands Äckern den Anbau von Leguminosen zu realisieren.

14.07.2022
Dateien:
22-07-14_GAP_AbL-PM.pdf