Gentechnik-Gesetzgebung unter Druck. Befürworter der neuen Gentechnikverfahren drängen auf Deregulierung

Eigentlich ist alles klar. Der Europäische Gerichtshof hatte am 25. Juli 2019 festgestellt, dass auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas, Zink-Finger-Nuklease, ODM oder TALEN Gentechnik sind und auch nach dem Gentechnik-Gesetz reguliert werden müssen. Ein eindeutiges Urteil, welches die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft sehr begrüßt, weil es jetzt Rechtsklarheit gibt. Unternehmen und Wissenschaftler, die die neuen Verfahren gerne unbegrenzt nutzen wollen, sehen das anders. Auch die Regierungen der Hauptanbauländer von GV-Pflanzen plädieren für eine Nicht-Regulierung der neuen Gentechnikpflanzen, damit sie ihre Produkte global absetzen können. Großes Interesse an einer Deregulierung haben auch die Gentechnikindustrie sowie die Agrar- und Ernährungsbranche. 22 Verbände, darunter der Deutsche Bauernverband und der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), haben gemeinsam mit der Deutschen Vereini gung Biotechnologie (DIB) Stellungnahmen an die Politik und die EU-Kommission verschickt. Der BDP und die DIB vertreten auch die großen Gentechnik-Konzerne: Bayer, BASF, Dow, DuPont, Syngenta etc. Ihre Argumentation: Mit Hilfe der neuen Gentechnikverfahren könnten auch Pflanzen erzeugt werden, die sich von natürlich entstandenen oder durch klassische Kreuzung gezüchteten Sorten nicht unterscheiden ließen. Deshalb dürften sie nicht als Gentechnik reguliert werden. Ein eindeutiges Nachweisverfahren sei nicht lieferbar. Das Zulassungsverfahren sei teuer und langwierig. Die Markteinführung innovativer Produkte würde behindert, dies sei ein Wettbewerbsnachteil. Die Gentechnik-Richtlinie solle angepasst werden, um technische Fortschritte realisieren zu können. Die neue EU-Kommission, die sich nach den Europawahlen konstituiert, solle diese Frage prioritär angehen. Näheres dazu und zu den Gegenargumenten lesen Sie in der Bauernstimme 6 / 2019_hier
23.05.2019