Gentechnikkritik von Bischöfen

Kommissariat der deutschen Bischöfe veröffentlicht Stellungnahme zum EU-Verordnungsentwurf zu neuen Gentechniken

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe hat im Dezember eine Stellungnahme zum NGT-Verordnungsentwurf veröffentlicht. Die Bischöfe betonen, dass sie Eingriffe in die Natur grundsätzlich als zulässig ansehen, wenn sie verantwortungsvoll und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips vorgenommen werden, die Ordnung, die Schönheit und den Nutzen der einzelnen Lebewesen und ihrer Rolle innerhalb des Ökosystems berücksichtigen und den Lebewesen und der natürlichen Umwelt keinen Schaden zufügen. In ihrer Bewertung kommen sie zu dem Fazit, dass der NGT-Verordnungsentwurf von einer irreführenden Nomenklatur geprägt sei. Die Grundkonstrukt, NGT 1-Pflanzen von jeglicher Risikoprüfung freizustellen, sei sachlich verfehlt und berücksichtige die möglicherweise mit NGT 1-Pflanzen verbundenen Risiken nicht. Dieses Grundkonstrukt verstoße daher auch gegen das Vorsorgeprinzip. Ebenfalls nicht mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar seien die fehlenden Kennzeichnungsverpflichtungen. Die Koexistenz von ökologischen, gentechnikfreien und Gentechnik nutzenden Landwirtschaftsbetrieben sei nicht mehr zu gewährleisten. Angesichts dieser grundsätzlichen und schwerwiegenden Mängel des NGT-Verordnungsentwurfs halten sie es für erforderlich, den Entwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten.

Link zur Stellungnahme hier

01.02.2024
Von: av