Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) hat mit großer Mehrheit die Erklärung für die „Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ angenommen. 33 Staaten votierten dafür, 3 Staaten dagegen und 11 Staaten enthielten sich, darunter auch Deutschland.
Paula Gioia von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Europäischen Koordination von Via Campesina (ECVC) kommentiert die Abstimmung in Genf: „Die heutige Entscheidung im Menschenrechtsrat ist ein wichtiger Schritt für die Durchsetzung der Menschenrechte. Die UN-Erklärung ist ein Auftrag an die Staaten, Kleinbauern und ihre Gemeinschaften besser gegenüber den Interessen von Agrarkonzernen zu schützen. Sie stärkt uns darin, die zunehmende Verdrängung von Kleinbauern zu stoppen, Landflucht zu vermeiden, das Klima zu schützen und Ernährungssouveränität zu erlangen.“
„Das Verhalten der Bundesregierung ist ein Armutszeugnis. Sie hat sich von Anfang an gegen zentrale Inhalte der Erklärung gestellt. Offenbar wollte sie damit die Interessen von Konzernen wie Bayer schützen. Mit ihrem Verhalten weigerte sie sich, grundlegende Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen anzuerkennen, wie zum Beispiel das Recht auf Saatgut oder das Recht auf Land. Das widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Förderung von Kleinbauern zentral verankert ist. Bei der finalen Abstimmung bei der nächsten UN-Generalversammlung Ende dieses Jahres kann die Bundesregierung sich auf die Seite der Menschen und nicht der Konzerne stellen. Wir fordern sie eindringlich auf, in New York für die Erklärung zu stimmen“, sagt Jan Urhahn von INKOTA.
Die Pressemitteilung wird gemeinsam getragen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), FIAN Deutschland, GEPA – The Fair Trade Company, dem INKOTA-netzwerk und TransFair e.V. (Fairtrade Deutschland).
Siehe auch: AbL: Bundesregierung ist gefordert, UN-Erklärung zu unterstützen_
link