Keine Mehrheit für Aigners Vorschlag ist Chance für Mehrheit der Betriebe

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt, dass der Vorschlag von Bundesministerin Ilse Aigner zur zukünftigen Ausgestaltung der Agrarpolitik in Deutschland keine Mehrheit bei den Länderagrarministerinnen und Ministern in Würzburg gefunden hat.

„Für die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland hätte der Vorschlag von Bundesministerin Ilse Aigner keine Verbesserung gebracht. Dabei ermöglicht die EU, dass Deutschland die EU-Agrargelder in Zukunft gezielt zum Erhalt der bäuerlichen Betriebe einsetzt, anstatt das Wachsen oder Weichen mit Steuergeldern weiter zu befeuern. Wir fordern Bund und Länder auf, in den weiteren Verhandlungen diese Chancen der EU-Agrarreform voll auszuschöpfen. Das kommt der großen Mehrheit der Bauern und Bäuerinnen zu Gute. Das erwartet auch die Bevölkerung von der Politik“, erklärt Bernd Voß, Bundesvorsitzender der AbL.

Laut AbL bewirtschaften 90 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland weniger als 100 Hektar Acker- und Grünlandflächen. Auf sie entfallen aber nur 45 Prozent aller Direktzahlungen in Deutschland, und das, obwohl sie zusammen drei Viertel der gesamten Arbeitsleistung der deutschen Landwirtschaft erbringen. „Es wird höchste Zeit, dass das Geld dahin kommt, wo die bäuerliche Arbeit geleistet wird. Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, 30 Prozent der Direktzahlungssumme in Zukunft als Aufschlag für die ersten Hektar einzusetzen. Das stärkt die kleineren und mittleren Betriebe, die den Großteil der Arbeit leisten. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass sich Bundesministerin Aigner so sehr dagegen wehrt. Es ist nur gerecht, wenn Großbetriebe, die im Vergleich nur wenig Arbeitsplätze haben, etwas abgeben.
Großer Flächenbesitz ist noch keine Rechtfertigung für große Zahlungen“, so Voß.

Der AbL-Vorsitzende erinnert daran, dass nicht die Agrarministerkonferenz, sondern allein der Bundesrat und die neue Bundesregierung über die nationale Umsetzung der EU-Agrarreform zu beschließen haben. Diese Beschlüsse können erst erfolgen, wenn die entsprechenden EU-Vorgaben vorliegen. Damit sei erst für den späten Herbst bzw. Winter zu rechnen.

„Besser eine gute Einigung mit etwas mehr Zeit, als eine vorschnelle Einigung in die falsche Richtung“, bringt es der Milchbauer aus Schleswig-Holstein auf den Punkt.

30.08.2013
Von: Pressemeldung