Niederlande: Tür auf für neue Gentechnik-Verfahren

Vorstoß der Niederlande, neue Gentechnik-Verfahren von der Regulierung auszunehmen

Auf Einladung der niederländischen Regierung kamen Anfang September Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und nationaler Behörden zu einem informellen Treffen in Brüssel zusammen. Dort präsentierten die Niederlande einen Vorschlag, der darauf abzielt, die neuen Gentechnik-Verfahren vom EU-Gentechnikrecht auszunehmen. Erreichen wollen die Niederlande das, indem viele der neuen Gentechnik-Verfahren in den Anhang 1 B der Freisetzungsrichtlinie aufgenommen werden sollen. Dieser listet die Ausnahmen auf, wenn Organismen und Techniken nicht der Gentechnikregulierung unterliegen. Diese werden dann weder einer Risikoprüfung noch einem Zulassungsverfahren unterzogen, auch Kennzeichnung, Nachweisverfahren und Rückverfolgbarkeit sind nicht erforderlich.

Produkt- statt prozessbezogen

Der Vorschlag der Niederländer bezieht sich zunächst nur auf Pflanzen. Von der Regulierung ausgenommen werden sollen alle mit neueren Gentechnik-Verfahren erzeugten Pflanzen, sofern im Endprodukt keine Fremd-DNA bzw. keine rekombinanten Nukleinsäuren mehr enthalten sind. Dies ist eine Abwendung vom prozessorientierten Ansatz der EU-Gentechnikregulierung, bei dem die verwendeten Verfahren ausschlaggebend sind. Diesen grundlegenden Paradigmenwechsel über die Änderung eines Anhangs einer Richtlinie einzuführen ist politisch, wissenschaftlich und juristisch höchst bedenklich. Damit würden auch Techniken, die bislang als Gentechnik eingestuft worden sind, beispielsweise Cisgenese (Übertragung von arteigenen Genen, z. B. Wildapfelgene in einen Apfel), nicht mehr als Gentechnik reguliert.

Abwendung vom Vorsorgeprinzip

Im Kern zielt der Vorschlag darauf, dass künftig vor allem punktuelle Mutationen, wie sie mit den neuen Gentechnik-Verfahren erzeugt wer­­den können, genauso behandelt werden wie herkömmliche zufällige Mutationen mit Hilfe von ionisierenden Strahlen oder Erbgut verändernden Chemikalien. Die neuen Verfahren seien genauso sicher wie die alten, so die Begründung der Niederländer. Die mittels Strahlung oder Chemikalien arbeitenden Mutationsverfahren wurden bei Entstehung der Richtlinie von der Gentechnikregulierung ausgenommen, da damit hergestellte Produkte schon längere Zeit auf dem Markt waren und ihnen deshalb eine „long history of safe use“ attestiert wurde. Techniken bzw. die daraus erzeugten Organismen, die nach 2001 entwickelt wurden, können aber kaum als seit langem sicher gelten. Darüber hinaus, und auch dies ignoriert der niederländische Vorschlag, ist es wissenschaftlich umstritten, ob Mutationen, die mittels neuer gentechnischer Verfahren erzeugt werden, überhaupt vergleichbar sind mit solchen, die mittels der älteren Mutageneseverfahren erzeugt wurden.

Keine Daten

Der niederländische Vorschlag berücksichtigt auch nicht, dass die Techniken mehrfach hintereinander und kombiniert angewendet werden können und es damit durchaus zu erheblichen Veränderungen kommen kann. Auch kleine Punktmutationen können im Stoffwechsel des Organismus zu erheblichen Veränderungen führen. Es gibt Studien (siehe bspw. Bauernstimme Juli/August 2017, S. 15), die darauf hinweisen, dass die durch die neuen Gentechnik-Verfahren erzeugten Veränderungen gar nicht so zielsicher sind, sondern dass es auch hier viel mehr unerwartete Effekte geben kann als gedacht. Bislang gibt es keinerlei systematische Risikoprüfungen. Auch in der Medizin ist klar, dass man bei den neuen Gentechnik-Verfahren erst am Anfang steht und noch viel Forschungsbedarf besteht. Das gilt genauso für die Pflanzen- und Tierzucht. Eine Freisetzung in die Umwelt oder gar ein Freifahrtschein für die Lebensmittelerzeugung muss deshalb unbedingt verhindert werden.

Handlungszwang?

Mit ihrem Vorschlag will die niederländische Regierung offenbar den Druck auf die EU-Kommission erhöhen und endlich „rechtliche Klarheit“ schaffen. Pikanterweise widerspricht die Regierung mit ihrem Vorschlag einer Resolution des niederländischen Parlaments, das sich 2016 zumindest klar für eine Kennzeichnung von Produkten ausgesprochen hat, die mit Hilfe der neuen Gentechnik-Verfahren hergestellt wurden. Die EU-Kommission, so hört man, verhält sich gegenüber dem niederländischen Vorschlag bislang abwartend. Der Bedarf an technischen Innovationen, aber auch Schutz und gesellschaftliche Akzeptanz der Verfahren seien gleichermaßen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sei zunächst die Rechtsauslegung des EuGH abzuwarten, da diese eine Basis für die dann notwendige politische Ent­schei­dun­g sei. Auch sei eine Änderung des Anhangs nur im so genannten Mitentscheidungsverfahren vorzunehmen, was bedeutet, dass hier sowohl der Rat als auch das Parlament mitzuentscheiden hätten. Die Europäische Koordination Via Campesina (ECVC) forderte nach der Veröffentlichung des Vorschlags „alle Regierungen der Europäischen Union dringend auf, diesen (…) zurückzu­wei­sen".

23.09.2017
Von: Artikel in der Bauernstimme, Annemarie Volling 10/2017

Dateien:
10_2017_BS_T%C3%BCr_auf_f%C3%BCr_neue_Gentechnik_Vorschlag_NL.pdf