Saatgut den Bauern und Bäuerinnen

Der Zugang zu Saatgut ist für Bauern und Bäuerinnen eine wesentliche Voraussetzung, um Landwirtschaft betreiben zu können und Nahrungsmittel und andere Nutzpflanzen zu erzeugen. Sie fordern gemeinsam mit Gärtnern und Gärtnerinnen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen schon lange, dass dies auch rechtlich anerkannt wird. Im Internationalen Saatgutvertrag der FAO von 2001 wurden bereits die Rechte der Bauern (Farmers‘ Rights) in Bezug auf Saatgut benannt. Aktuell wird an einer Erklärung für die Rechte der ländlichen Bevölkerungsgruppen gearbeitet, die voraussichtlich im Juni 2018 dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Annahme vorgelegt werden soll: Der Zugang zu Saatgut und weitere Rechte sollen als Menschenrecht mit aufgenommen werden. Dies wäre ein großer Erfolg für Bauern und Bäuerinnen! In vielen Ländern, vor allem im globalen Süden, gewinnen Bauern und Bäuerinnen noch den Großteil ihres Saatgutes selbst und tauschen es untereinander aus. In der EU findet immer weniger Saatgutarbeit auf den Höfen statt, ist aber immer noch wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft. Nach wie vor werden Hofsorten auf Betrieben über Jahrzehnte angebaut, wird etwa 50 % des Getreides nachgebaut. Saatgutautonomie ist essenziell für Bauern und Bäuerinnen, im Norden wie im Süden, aus finanziellen Gründen, aber auch für die Unabhängigkeit von Konzernen, die häufig zum Saatgut auch Pestizide und Dünger verkaufen wollen. Jedoch werden bäuerliche Saatgutsysteme immer mehr eingeschränkt und pflanzengenetische Ressourcen werden zum Eigentum der Saatgutindustrie gemacht; vor allem durch Patente und Sortenschutzgesetze. Der Sortenschutz ist für die Züchter konzipiert und verpflichtet Bauern und Bäuerinnen dazu, bei Verwendung von geschützten Sorten Nachbaugebühren zu zahlen. Die Einführung von Rechten zum Schutz des geistigen Eigentums der Züchter, insbesondere der Züchtungsunternehmen, wird durch die Welthandelsorganisation forciert, z. B. aktuell in vielen afrikanischen Ländern. Europa ist dabei eine treibende Kraft. Schon in den 90er Jahren wurde den Bauern und Bäuerinnen das Recht auf den uneingeschränkten Nachbau abgesprochen und Gebühren eingeführt. In Deutschland kämpft die IG Nachbau seitdem für ein Recht auf freien Nachbau. Neben den großen Züchtungsunternehmen gibt es zum Glück auch Züchter und Züchterinnen, die einen direkten Austausch mit den Landwirten suchen, um gemeinsame Ziele zu formulieren. Gerade für diese Initiativen, die freie, nachbaufähige Sorten entwickeln und anbieten, müssen neue Finanzierungsmodelle entwickelt werden. Für alle, die auch zukünftig nachbaufähige, gentechnikfreie Sorten anbauen wollen, ist es eine freiwillige Notwendigkeit, diese Züchtungsarbeit finanziell zu unterstützen. Wir müssen aber auch politisch Druck machen, damit Forschungsmillionen nicht nur in Hybridzüchtung und Biotechnologie gepumpt werden. Schon jetzt wird bei Mais, Zuckerrüben, Sonnenblumen und Gemüse fast ausschließlich nicht zuverlässig nachbaufähiges Hybridsaatgut verwendet. Die großen Züchtungsunternehmen arbeiten mit Hochdruck an der Entwicklung von Hybridweizen und werden dabei mit erheblichen Mitteln durch die Bundesregierung unterstützt. Auf dem Saatgutmarkt dominieren wenige riesige Konzerne. Wir brauchen politische Rahmenbedingungen und eine Förderung, die die Konzernmacht begrenzen und alternative, bäuerlich-gärtnerische Züchtungsinitiativen unterstützen. Ein Ansatzpunkt in Deutschland wäre, die Zulassung von Sorten beim Bundessortenamt zu erleichtern und günstiger zu gestalten. Außerdem sollte das Kriterium der Einheitlichkeit der Einzelpflanzen innerhalb von Sorten gelockert werden. Dies erhöht zum einen die Widerstandsfähigkeit der Sorte auf dem Feld und ermöglicht die Zulassung von mehr samenfesten Sorten. Eine Öffnung auch für bäuerliche Züchtung wäre damit möglich! Wir alle müssen uns fragen, welchen Beitrag wir leisten können, welche Züchtung wir unterstützen wollen. Lasst uns wieder einen stärkeren Bezug zu Saatgut bekommen! Das bäuerliche Wissen über Saatgut darf nicht verloren gehen! Biodiversität ist nicht nur die der „wilden“ Pflanzen. Auch unsere Kulturpflanzenvielfalt gilt es zu schützen! Und: Bauern müssen nicht ihr eigenes Saatgut erzeugen und züchten, aber sie müssen es tun dürfen!
02.05.2018
Von: Svenja Holst, AbL-NRW-Projekt: Saagut: Vielfalt in Bauernhand

Svenja Holst, AbL-NRW-Projekt: Saagut: Vielfalt in Bauernhand