Verbände-Plattform fordert scharfe Korrektur der GAP-Vorschläge

Eine „scharfe Korrektur“ an den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlägen zur Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) fordert die Verbände-Plattform, ein Zusammenschluss von 17 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie Entwicklungszusammenarbeit. Anlässlich des Bund-Länder-Gesprächs mit den EU-Kommissaren Hogan und Oettinger am 10. Juli in Brüssel rufen sie in einer Stellungnahme die Bundesländer, die Bundesregierung und die EU-Abgeordneten dazu auf, die Agrarreform EU-weit auf Umwelt, biologische Vielfalt, Tierschutz und wirtschaftliche Perspektiven für bäuerliche Betriebe und ländliche Gemeinschaften auszurichten und so „den Mehrwert der EU-Agrarpolitik“ zu retten. Die „EU-Kommission drückt sich vor der Verantwortung und macht den Mitgliedstaaten nur vage Vorgaben“, heißt es in der Stellungnahme. Doch ein klarer europäischer Rahmen sei wichtig. „Erforderliche Leistungen für Umwelt, biologische Vielfalt und Tierschutz drohen ebenso wie faire Einkommen und ländliche Entwicklung im Unterbietungswettlauf der Mitgliedstaaten unterzugehen. Vorgeschlagene Budget-Kürzungen treffen zielgerichtete Maßnahmen besonders hart. Der europäische Mehrwert der Vorschläge zur Agrarpolitik ist bisher kaum erkennbar“, kommentieren die Verbände die vorliegenden Pläne. Entschieden abgelehnt werden die geplanten Kürzungen in der 2. Säule und damit bei der gezielten Förderung von landwirtschaftlichen Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen, der Ökolandbauförderung, den Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Nachteile aufgrund natürlicher Gegebenheiten und in Natura 2000-Schutzgebieten sowie bei der Unterstützung besonderer Qualitätserzeugung, regionaler Vermarktung und integrierter ländlicher Entwicklung die Mittel. Die Plattform-Verbände fordern „eine EU-weite finanzielle Stärkung dieser Förderbereiche einschließlich spezifischer Mindestbudgets und einer Anreizwirkung der Agrarumwelt- und Tierschutzförderung über den reinen Ausgleich von Auflagenkosten hinaus“. Sie rufen die Bundesländer, die Bundesregierung und die Europaabgeordneten dazu auf, auf EU-Ebene mindestens für „eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen“ einzutreten, wie es im Koalitionsvertrag steht, und sich dafür einzusetzen, dass keinesfalls dort gekürzt wird, wo mit der Agrarförderung die höchsten Gemeinwohlleistungen erreicht werden: in der 2. Säule. Die EU-Kommission verspricht eine neue „Umwelt- und Klima-Architektur“ mit „ehrgeizigeren umwelt- und klimabezogenen Zielen“. „Aber in ihren Vorschlägen fehlen bezifferte Mindestziele für die EU und die Mitgliedstaaten ebenso wie verbindliche Maßnahmen, Mittelbindungen und Vorgaben für effektive Sanktionen“, resümieren die Verbände. Insgesamt fehle es für den landwirtschaftsbezogenen Natur- und Umweltschutz an einer Verbindlichkeit zu den notwendigen Fortschritten. Es drohen nach Ansicht der Verbände sogar erhebliche Rückschritte. Die Verbände befürworten den Ansatz der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten in Zukunft auch für die Direktzahlungen der 1. Säule zu einer strategischen Programmplanung (GAP-Strategieplan) zu verpflichten unter der Voraussetzung, dass die Programmierung auf Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen der Betriebe ausgerichtet wird und es wirksame Sanktionsmechanismen gegenüber den Mitgliedstaaten gibt, die unzureichend handeln. Damit die GAP-Strategiepläne zu den notwendigen höheren Umweltleistungen führen, fordern die Verbände EU-weite Mindestvorgaben für die Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen zu erheblichen und messbaren Fortschritten gegenüber dem Status quo verpflichtet werden. Die Umwelt- und Naturschutzziele müssen zusätzlich mindestens denen entsprechen, die in bestehenden europäischen Richtlinien und Vereinbarungen bereits festgelegt sind, und mit verbindlichen Mindestbudgets verknüpft werden.5 Das muss sich auch in den Ergebnis-Indikatoren widerspiegeln, auf deren Grundlage die jährlichen Fortschritte der Mitgliedstaaten geprüft werden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Konsequenzen für ein Verfehlen der jährlichen Indikator-Zielwerte sind unzureichend; notwendig sind verbindliche Änderungen an den Maßnahmen und Anforderungen, ggf. mit Mittelzurückhaltungen zulasten der Mitgliedstaaten. Die Verbände fordern die Bundesländer, die Bundesregierung und die Europaabgeordneten dazu auf, für entsprechende EU-weit verbindliche Mindestvorgaben zu sorgen. Sie müssen sicherstellen, dass mindestens 70 Prozent der Mittel zur Erreichung von Zielen beim Umwelt- und Klimaschutz und einer artgerechten Tierhaltung verwendet werden. Die in den Kommissions-Vorschlägen enthaltene Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Förderung von Risikomanagement-Instrumenten lehnen die Verbände ab und sehen stattdessen die vordringliche Aufgabe der GAP darin, die Risiken an sich (z.B. den Klimawandel) zu minimieren. Die Verbände sprechen sich dafür aus, eine für die Mitgliedstaaten freiwillige Förderung von Risiko-Versicherungen auf keinen Fall aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung zu finanzieren. Die Verbände halten eine staatliche Förderung solcher Maßnahmen für kontraproduktiv. Für die von der EU-Kommission vorgeschlagene „Umverteilungsprämie“ (Zahlungs-Aufschlag auf die ersten Hektare je Betrieb) fordern die Verbände „den verpflichtenden Einsatz von 30 Prozent der Direktzahlungsmittel (vorher werden noch Umschichtungsmittel in Agrar- Klima- und Tierschutzmaßnahmen der 2. Säule und die Zahlungen für Öko-Regelungen (Eco-schemes) abgezogen)“. Bei der Degression/Kappung begrüßen die Verbände den Grundansatz des Vorschlages, halten eine Überprüfung der konkreten Ausgestaltung jedoch für notwendig. Und unter dem Stichwort „Marktorganisation“ heißt es in der Stellungnahme abschließend: „Die Verbände fordern die Bundesländer, die Bundesregierung und die Europaabgeordneten auf, für akute Marktkrisen in Zukunft auf EU-Ebene ein direktes Eingreifen bis hin zu befristeten mengenbegrenzenden Maßnahmen bereitzustellen. Staatliche Hilfszahlungen in Krisenzeiten wie in der jüngsten Milchmarktkrise sind an eine Reduzierung der Erzeugungsmenge zu binden“. Die Zukunft der EU-Agrarpolitik nach 2020 stand am 3. Juli auch im Mittelpunkt von Beratungen der Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern im Rahmen einer Sonderkonferenz unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens in Berlin. Der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Dr. Heinrich Bottermann, betonte im Anschluss: „Wir haben gemeinsame Positionen weiter fortentwickelt und gehen gut vorbereitet in die weiteren Abstimmungsgespräche auf EU-Ebene. Zu den Vorschlägen der EU sehen Bund und Länder noch umfangreichen Diskussions- und Nachbesserungsbedarf. Die GAP muss die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen, damit sie ihre vielfältigen Aufgaben auch erfüllen können. Dazu müssen wir die Agrarpolitik einfacher, für die ländlichen Räume attraktiver und für die Umwelt wirksamer machen. Gleichzeitig muss sie tragfähige landwirtschaftliche Einkommen fördern.“ Unabdingbar für einen Erfolg der Reform sei die Vereinfachung der Agrarpolitik. Die Mitgliedstaaten müssten Spielräume für den Abbau von Bürokratie erhalten, auf die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Agrarverwaltung schon lange warten.
Weiterhin forderten Bund und Länder die Beibehaltung des bisherigen Agrarbudgets auf Grundlage der EU-27 in beiden Säulen der GAP sowie der geltenden EU-Kofinanzierungsansätze.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Hermann Onko Aeikens, wies darauf hin, dass eine Mittelkürzung nicht zu den wachsenden Anforderungen etwa im Bereich des Klima-, Umwelt- und Tierschutzes passt. „Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen bietet erst einmal eine Gesprächsgrundlage. Wir müssen aber berücksichtigen, dass die Anforderungen an unsere landwirtschaftlichen Betriebe in der ersten Säule deutlich steigen. Dafür brauchen wir eine finanziell gut ausgestattete erste Säule. Zudem brauchen wir eine gute Ausstattung der Maßnahmen für die ländlichen Räume. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird sich daher weiterhin für eine starke GAP mit einer soliden Finanzierung einsetzen. Das ist auch im Koalitionsvertrag so vereinbart“, sagte Aeikens.
------------------------- Die Stellungnahme der Verbände-Plattform ist unterzeichnet von: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), BUND, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), BUND Naturschutz in Bayern, Deutscher Naturschutzring (DNR) Deutscher Tierschutzbund, EuroNatur - Stiftung Europäisches Naturerbe, Germanwatch. Greenpeace, NABU, NaturFreunde Deutschlands, Netzwerk Solidarische Landwirtschaft, Schweisfurth Stiftung, Slow Food Deutschland, weidewelt e.V., Zukunftsstiftung Landwirtschaft.
04.07.2018
Von: FebL

Zum Weglaufen sind nicht nur die Vorschläge der EU-Kommission für die 2. Säule. Foto: Lindenhof Schulze Scheithoff