Aktuell stockt der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zu neuen Gentechnik (NGT)-Pflanzen – und das ist gut so. Käme dieser durch, würde ein Großteil der NGT-Pflanzen dereguliert, also nicht mehr nach EU-Gentechnikrecht reguliert. Das wäre das Aus der gentechnikfreien ökologischen und konventionellen Lebensmittelerzeugung. Deshalb gibt es starken Protest. Auch bei einigen EU-Mitgliedstaaten – so dass sie sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position zum Gesetzesvorschlag einigen konnten. Bereist die vergangene spanische Ratspräsidentschaft übte enormen Druck aus – und ist damit gescheitert. Nun hat die aktuelle belgische Präsidentschaft den Mitgliedstaaten einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, zum Streitpunkt Patente. Laut Vorschlag sollen nur NGT-Pflanzen, auf denen kein Patent angemeldet ist, den Status der sog. Kategorie 1 erhalten – einhergehend mit einer völligen Deregulierung. Die AbL kritisiert diesen Vorschlag, da aus bäuerlicher Sicht die Patentierung von NGT-Pflanzen rechtssicher ausgeschlossen werden muss. Zudem ist das Vorsorgeprinzip zu sichern und alle NGT-Pflanzen sind umfassend auf ihre Risiken zu prüfen und den bestehenden Gentechnik-Regelungen zu unterziehen. Deshalb ist sehr zu begrüßen, dass der EU-Rat sich diesem Vorschlag nicht angeschlossen hat. Allerdings kündigte Belgien an, dass sie weiter an einem Kompromiss arbeiten. Das letzte Ratstreffen dieser Legislatur ist Ende Juni – danach folgt Ungarn, die der Deregulierung ablehnend gegenüberstehen.