Wichtiger Erfolg für Bauern und Saatgut-Vielfalt

EuGH-Urteil ist klarer Auftrag an die EU-Kommission: Saatgut-Handel von Landsorten auch für Getreide und andere Kulturen freistellen. Sorten-Erhalt braucht mehr Menge

„Das heutige Urteil ist ein wichtiger Erfolg nicht nur für die Bauern, sondern ganz besonders für die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die heute noch verbliebene biologische Nutzpflanzenvielfalt auch für die Zukunft zu sichern. Das geht nur durch jährlichen Anbau auf den Feldern der Bauern und Gärtner und wenn dafür das Saatgut auch der alten Landsorten gehandelt werden darf. Das Gericht hat das europäische Saatgutverkehrsrecht mit dem Urteil zwar bestätigt, aber eben nur deshalb, weil es seit 2009 eine Ausnahmeregelung für den Saatguthandel dieser alter Landsorten gibt. Damit ist das Urteil auch ein klarer Auftrag an die EU-Kommission und das Europäische Parlament, die für die Erhaltung der Landsorten im letzten Jahrzehnt mühsam errungenen Regelungen zu stärken und noch auszubauen. Insbesondere brauchen wir diese so genannte Ausnahmerichtlinie der EU nicht nur für Gemüse, sondern auch für Getreide und andere landwirtschaftliche und gärtnerische Kulten.“ So kommentiert Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das heutige EuGH-Urteil. Graefe zu Baringdorf war als ehemaliger EU-Abgeordneter damals Berichterstatter des Europäischen Parlaments in der Sache und Verhandlungspartner der EU-Kommission. „Es waren harte Verhandlungen mit der EU-Kommission. Wir mussten der Kommission die besonderen Rechte für die Erhaltung der biologischen Nutzpflanzenvielfalt hart abringen. Die Kommission hat dann nochmals über zehn Jahre verstreichen lassen, bis die erzielte Einigung mit der Ausnahmerichtlinie für Gemüse erst Ende 2009 in geltendes Recht gesetzt worden ist. Das zeigt, wie stark der Druck der Saatgutkonzerne ist, dass außer ihren eigenen Sorten möglichst keine anderen Sorten überhaupt in Verkehr gebracht werden sollen. Es ist aber notwendig, mit den Landsorten den lebenswichtigen Schatz der biologischen Vielfalt auch für zukünftige Generationen lebendig zu halten. Die Verbraucher müssen die Vielfalt essen können, damit sie erhalten bleibt“, erläutert Graefe zu Baringdorf. Der AbL-Vorsitzende fordert die EU-Kommission, jetzt Vorschläge vorzulegen, wie dem Ziel der biologischen Vielfalt noch stärker Rechnung getragen werden kann: „Nach der Richtlinie ist die Kommission ohnehin in der Pflicht, spätestens nächstes Jahr einen Bericht vorzulegen, ob die Ausnahmeregelungen ausreichen. Wir fordern die Kommission auf, die Schwächen der Ausnahmerichtlinie zu beheben, insbesondere die engen Beschränkungen auf Regionen und kleine Mengen. Und die Erweiterung auf andere Kulturen muss kommen.“ Das heutige Urteil ist für die AbL auch eine Ermutigung für die anstehende scharfe Auseinandersetzung um die geplante Reform des EU-Sortenschutzgesetzes. Hier wollen die europäischen Pflanzenzüchter-, Bauern- und Genossenschaftsverbände im Verbund mit multinationalen Saatgutkonzernen das Jahrhunderte alte Recht der Bauern auf Nachbau von Saatgut (ein Teil der Ernte wird zurückbehalten und dann wieder ausgesät)schleifen. Das EuGH-Urteil ermutigt uns. Wer in der Politik die Interessenslage multinationaler Saatgut-Konzerne auf eine Monopolstellung beim Saatgut vertreten will, muss mit unserem massiven Widerstand rechnen“, so Graefe zu Baringdorf abschließend.
12.07.2012
Von: Pressemitteilung