Bundesrat befürwortet Unterstützung für Weidetierhalter aus 1. Säule der GAP

Die zusätzliche Belastung, die Weidetierhaltern durch den notwendigen Herdenschutz vor Angriffen durch Wölfe entsteht, erfordert nach Ansicht des Bundesrates eine finanzielle Kompensation durch den Bund. In einer am 28. Juni 2019 beschlossenen Entschließung, einem Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, spricht er sich dafür aus, dass Weidetierhalter zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage und zur Honorierung ihrer Biodiversitätsleistungen baldmöglichst eine Förderung von 30 Euro je Mutterschaf/Ziege erhalten sollen. Die Zahlungen sollen aus der ersten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) geleistet werden. „Eine Förderung aus der – ausschließlich aus EU-Mitteln finanzierten – ersten Säule wird angesichts des vergleichsweise hohen Beitrags der Weidetierhaltung zum Erhalt der Biodiversität und der Kulturlandschaft als Leistung für die Gesellschaft als sachgerecht angesehen. Damit kann die Prämie unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länderhaushalte gewährt werden“, heißt es in der Entschließung. Mit der Gewährung der Weidetierprämie können auch Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter gefördert werden, die keine oder nur in geringem Umfang die Verfügungsgewalt über die von ihnen beweideten Flächen haben, wie insbesondere Schäfer auf der Wanderschaft, und die daher mangels Eigenflächen keine oder nur geringe flächengebundenen Direktzahlungen erhalten. Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Hans-Joachim Fuchtel betonte in der Bundesrats-Debatte, dass sein Haus sich für zwei Dinge stark mache: ein sachgerechtes Wolfsmanagement und eine finanzielle Förderung besonders betroffener Weidetierhalter. „Herdenschutz kostet Geld, zusätzliches Geld, das die Weidetierhalter aufbringen müssen“, sagte Fuchtel. Deswegen sollen zukünftig Weidetierhalter in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz Kosten für präventive Maßnahmen erhalten und hier gefördert werden, zum Beispiel für wolfsabweisende Zäune oder die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Bund und Länder hätten vereinbart, die Grundlagen zur Förderung von investiven und laufenden Kosten für den präventiven Herdenschutz zu schaffen. „Die gute Nachricht: Die Förderung von investiven Kosten soll noch 2019 anlaufen“, erklärte Fuchtel. Derzeit werde gemeinsam mit den Ländern an den Fördergrundsätzen gearbeitet. Abschließend wies der Staatssekretär mit Blick auf den Entschließungsantrag „auf die bekannte Haltung der Bundesregierung“ hin, „dass eine wettbewerbsverzerrende Förderung aus der ersten Säule der GAP als gekoppelte Zahlung grundsätzlich abgelehnt“ wird.
30.06.2019
Von: FebL

Der Bundesrat will Weidetierhalter über die erste Säule der GAP unterstützen. Foto: FebL