Zulassungsprüfung unzureichend

Die Kombination verschiedener gentechnischer Veränderungen wird im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt

Es kommen immer mehr Gentechnik (GV)-Pflanzen auf den Markt, die Kombinationen mehrerer GV-Eigenschaften tragen. Diese „stacked“ (gestapelten) GV-Pflanzen produzieren meist Insektengifte (Bt-Toxine) und sind gleichzeitig gegen Herbizide wie Glyphosat resistent. Die erste GV-Sojabohne mit diesen Eigenschaften war „Intacta“ (MON87701 X MON89788) von Monsanto (jetzt Bayer). Intacta produziert ein Insektengift, ein sogenanntes Bt-Toxin, und ist gleichzeitig unempfindlich gegen den Wirkstoff Glyphosat (enthalten u. a. in Roundup). Kombinationswirkungen nicht geprüft Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die kombinierten GV-Pflanzen nur unzureichend auf gesund­heit­liche Risiken geprüft werden. Vor allem werden mögliche Wechsel­wir­kun­gen zwi­schen den Glypho­sat-Rückständen und dem Insektengift nicht untersucht. Zudem bestehe der Verdacht, dass mit dem Verzehr der GV-Soja ein erhöhtes Risiko für Immunkrankheiten einher­geht. Aus diesen Gründen reichten der Verein Testbiotech, das Europäische Netzwerk kritischer Wis­senschaftler*innen (ENSSER) und der Verein Sambucus im März 2013 Klage gegen die EU-Kommis­sion ein, die 2012 den Import von Intacta zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen hatte. Monsanto, die englische Regierung und die EFSA traten der Klage auf Seiten der Kommission bei. Ende 2016 wies der EuGH die Klage ab (C-82/17 P). Nach Auffassung des Gerichts konnten die Kläger keine neuen Risiken für Umwelt und Verbraucher „nachweisen“. Diese Auslegung wäre eine Umkehr der Beweis­last gewesen, kritisierte Christoph Then von Testbiotech, denn „im Gegensatz zur Auffassung des Gerichts liegt die Beweispflicht dafür, dass diese Pflanzen sicher sind, bei der Indus­trie.“ Grundlegende Überarbeitung der Risikoprüfung Im Januar 2017 veröffentlichte Testbiotech eine wissenschaftliche Publikation, die zeigte, dass die Risiken der gentechnisch veränderten Sojabohnen tatsächlich nicht ausreichend un­ter­sucht wurden und forderte, dass GV-Pflanzen, die kombinierte Eigenschaften aufweisen, einer besonders gründli­chen Risiko­prü­fung unterzogen werden müssen. Insbesondere müssen die Wechselwirkungen zwischen dem Pflan­zengenom und Um­welt­­stressfaktoren sowie daraus resultierende Auswirkungen, bspw. auf die Zu­sam­mensetzung der Pflanzeninhaltsstoffe systematisch untersucht werden. Im Hin­blick auf Intacta müsse insbesondere die Wirkungen des Bt-Giftes auf das Immunsystem detailliert untersucht werden, weil die Gefahr bestünde, dass dieses allergische Reaktionen auf Soja-Allergene verstärkt könne. Auch die möglichen kombinato­rischen Wirkungen der Herbizid-Rückstände mit dem Bt-Toxin müsse geprüft und bewertet werden. Schutz von Mensch und Umwelt Dies alles sei bei Intacta nicht berücksichtigt, deshalb legten die Kläger Anfang 2017 Revision ein, einerseits um rechtlichen Fragen (wie die der Beweislast) zu klären, aber auch um höhere Standards für die Zulassungsprüfung von GV-Pflanzen durchzusetzen. Am 12. September 2019 wies der EuGH die Klage zu­rück. Dem Gericht nach seien die Risiken der GV-Soja ausreichend untersucht worden. In einer ersten Bewertung fordern die Kläger die neue EU-Kommission auf, „dem Schutz von Mensch und Umwelt mehr Gewicht einzuräumen, als den Interessen der Konzerne“, so Angelika Hilbeck von ENSSER. Laut Testbiotech wurden inzwischen 70 GV-Pflanzen zum Import genehmigt. Viele seien gleich mehrfach genetisch verändert. Christoph Then fordert: „Die gesundheit­lichen Risiken des Verzehrs von Nahrungsmitteln, die diese Pflanzen enthalten, müssen wesentlich genauer untersucht wer­den. Vor allem müssen auch die spezifischen Kombinationswirkungen der in den Pflanzen gebildeten Insek­tizide mit den Rückständen der eingesetzten Komplementär-Herbizide untersucht werden.“ Testbiotech erwägt mögliche weitere Klagen. Hilfreich dabei könnte eine neue EU-Verord­nung sein (Regulation 503/2013), die etwas höhere Standards vorschreibt und bestimmte Mindest­standards auch gesetzlich verbindlich regelt. Ende Oktober werden in der Schweiz die Ergebnisse eines mehrjährigen Forschungsprojektes (RAGES) vorgestellt, an dem rund ein Dutzend industrieunabhängige europäische Wissenschaft­le­r*innen beteiligt waren. Dort werden mehrere Berichte zu den Mängeln der bisherigen Zulas­sungs­praxis in der EU und der Schweiz veröffentlicht. Testbiotech, ENSSER und GeneWatch UK erwarten, dass das Ergebnis zu wesentlichen Verbesserungen in der Gentechnik-Politik der EU beitragen wird. Zum Artikel_hier.
26.09.2019
Von: Von: Annemarie Volling (Unabhängige Bauernstimme 10/2019)