Gentechnikrecht soll aufgeweicht werden – eine Kampfansage

Kritischer Agrarbericht: Entwicklungen & Trends 2019

Gentechnik birgt nach wie vor Risiken, nach denen nur unzureichend gesucht wird. Insbe-sondere werden Wechselwirkungen bei gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen, in denen mehrere Eigenschaften kombiniert werden (sog. stacked events) nicht geprüft. Die Behaup-tung, dass die Risiken kontrollierbar seien und dass die zugelassenen GV-Pflanzen sicher sei-en, ist wissenschaftlich infrage zu stellen, wie ein aktuelles Forschungsprojekt zeigt, auf das im Folgenden noch näher eingegangen wird. Ein weiterer Rapskontaminationsfall zeigt zudem, dass Gentechnik in ihrer praktischen Anwendung nicht beherrschbar ist. Wahlfreiheit ist je-doch für Bäuerinnen und Bauern sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher ein zentraler Aspekt; sie gilt es daher zu sicherzustellen. Ein wichtiger Beitrag dazu ist seit zehn Jahren der Initiative für Lebensmittel »Ohne Gentechnik«, die mit ihrem Siegel die Kennzeichnungs-lücke bei Lebensmitteln tierischer Herkunft schließt. Die massiven ökonomischen Interessen, die hinter der alten wie der neuen Gentechnik stecken, werden bei der juristischen Ausein-andersetzung um die Patentierungsfrage erkennbar. Der Kampf der Zivilgesellschaft gegen die Patentierung von Leben geht in eine neue Runde. Das alles beherrschende Thema aber ist der Versuch der Gentechnikindustrie und ihrer Lobbyisten, die neue Gentechnik (Stichwort: CRISPR/Cas) durch die Hintertür einzuführen. Sie wollen, dass die neuen »vielversprechen-den« Gentechnikverfahren und ihre Produkte nicht als Gentechnik reguliert werden, sondern einfach so – ohne Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung – auf den europä-ischen Markt kommen. Und dies, obwohl das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2018 genau das Gegenteil festgestellt hat! Das Gentechnikrecht soll aufgeweicht werden – eine Kampfansage. Zum Artikel_hier
24.01.2020
Von: Annemarie Volling, Kritischer Agrarbericht 2020