Bayer: Neuer Vergleichsvorschlag

2019 hatte der Bayer-Konzern einen Vorschlag für außergerichtliche Vergleich eingereicht, um weitere Klagewellen in den USA wegen Glyphosat und Dicamba zu verhindern. Dieser scheiterte. Nun gibt es eine neue Einigung mit den gegnerischen Anwälten darüber, wie mit zukünftigen Klagen in den nächsten Jahren umgegangen werden soll. Sie enthält laut Handelsblatt einige Neuerun­gen. Ob diese durchkommen ist offen, der zuständige Bezirksrichter Vince Chhabria hat 30 Tage Zeit, das Paket zu beurteilen. Auch ob dem Konzern wie erhofft dadurch ein „Befreiungsschlag“ gelingt, ist unklar, denn selbst wenn der Vergleich durchkommt, rechnen Experten damit, dass künftige Klagen nicht verhindert werden. Der Bayer-Konzern hat großes Interesse nicht weiter im Fokus der Glyphosat Klagewellen zu stehen - bis Ende Oktober 2020 lagen dem Konzern mehr als 60.000 Klagen in den USA vor, die ihre Krebserkrankung mit dem Einsatz des Unkrautvernichters in Verbindung bringen.  Viele der vorliegenden Klagen sollen derzeit mit einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt werden, auf den Bayer sich im Juni 2020 mit den gegnerischen Anwälten geeinigt hatte. Dieser Teil des Vergleiches wird Bayer bis zu zehn Milliarden Dollar kosten. Das Geld soll derzeit ausgezahlt werden. Vor allem geht es Bayer aber auch darum, neue Klagewellen zu verhindern, denn insgesamt rechnen die Leverkusener mit bis zu 125.000 vorliegenden und potenziellen Klagen von Glyphosatnutzern. Deshalb arbeitet der Konzern an einem Vergleichsangebot, mit dem sie Klagewillige durch ein Angebot von Kompensationszahlungen von juristischen Schritten abhal­ten wollen. Zudem erhoffen sie sich auch eine abschreckende Wirkung durch ein „unabhängiges Wissenschaftlergremium“, dass die Rolle von Glyphosat bei der Entstehung von Lymphdrüsenkrebs klären soll. Im ersten Vergleichsentwurf hatte Bayer gefordert, dass das Urteil des Wissenschaftsgremiums bindend für künftige Verfahren sein sollte, Kläger hätten dann nichts Gegenteiliges behaupten dürfen. Dieser Vorschlag wurde (auch wegen anderen Punkten) zurückgewiesen, Richter Chhabria zweifelte die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung an und stufte sie als Nachteil für mögliche künftige Kläger ein. Im neuen Paket sollen höheren Summe für Kompensationszahlungen an mögliche künf­tige Kläger enthalten sein - Entschädigung von bis zu 200.000 Dollar sollen diejenigen, die Roundup verwendet haben und bei denen Lymphdrüsen­krebs diagnostiziert wurde, bekommen können. Dafür soll Bayer einen Fonds mit zwei Mil­li­ar­den Dollar einrichten - 750 Millionen Dollar mehr als im ersten Vorschlag. Im Gegenzug sollen die Betroffenen auf eine Klage verzichten. Der Vorschlag enthält auch „mehr Transparenz“: Auf den Roundup-Flaschen sollen nun künftig Links zu Studien über Glyphosat zu finden sein. Auch die Rolle des Wissenschaftsgremiums, das die Gesund­heits­gefahren von Glyphosat bewerten soll, hat sich verschoben. Im neuem Vorschlag können die Erkenntnisse des Beratergremiums in künftigen Verfahren einfließen – sie sollen aber rechtlich nicht bindend sein. Prozesse gegen Bayer wegen Glyphosat-Folgen werden also weiterhin möglich sein.
08.02.2021
Von: Nachrichtenbrief Bauernstimme av