Vorsorge ist Innovation – Gentechnik muss reguliert bleiben

Nach wie vor wird darüber gestritten, ob neue Gentechnikverfahren nach dem geltenden Gentechnikrecht reguliert werden sollen und der Druck der Gentechnikanwender steigt. Dies wird auch Thema im kommenden Superwahljahr. Die EU-Kommission erstellt zurzeit eine Studie zum Status der neuen Verfahren und um praktische Fragen zu klären. Einer der Hauptdiskussionspunkte ist, ob die neuen Verfahren im Produkt unterscheid- und nach-weisbar sind. Dieser Streitpunkt ist inzwischen jedoch teilweise entschärft, weil gezeigt wur-de, dass event-spezifische Nachweisverfahren durchaus entwickelt werden können, wenn die Veränderung bekannt ist. Diese Möglichkeit muss jetzt genutzt werden, um mögliche illegale Gentechnikimporte zu verhindern. Für die darüber hinausgehende Entwicklung von generel-len Nachweisverfahrenen zum Aufdecken von neuen gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) braucht es Forschungsmittel und vor allem politischen Willen. Die für die Entwick-lung der »Genschere« CRISPR/Cas im Oktober 2020 zusammen mit Jennifer A. Doudna mit dem Nobelpreis für Chemie ausgezeichnete Mikrobiologin Emanuelle Charpentier erklärte selbst, dass CRISPR/Cas noch weit davon entfernt sei, präzise und sicher zu sein. Entspre-chend fordern kritische Wissenschaftler*innen und Verbände eine systematische Risikoprü-fung aller neuen GVOs und die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips, weil das Wissen über die tatsächlichen Wirkungen von kleinen und großen Veränderungen durch die neuen Techniken limitiert ist. Deshalb braucht es weiterhin eine strikte Regulierung auch und gerade der neuen Gentechnikverfahren, so wie sie auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem wegweisenden Urteil vom Sommer 2018 vorgibt. Zum Gentechnik-Rückblick im Kritischen Agrarbericht 2021_hier. Zu anderen artikeln im kritischen Agrarbericht_hier
29.01.2021
Von: Annemarie Volling, Kritischer Agrarbericht 2021