Ministerin Klöckner bleibt deutlich unter ihren Möglichkeiten

AbL zu den heute veröffentlichten Eckdaten des BMEL zur nationalen Ausgestaltung der GAP

In einer heute veröffentlichten Erklärung gibt das BMEL konkrete Eckdaten für die nationale Ausgestaltung der GAP nach 2023 bekannt. Diese sehen für das neue Instrument der Öko-Regelungen einen Budget-Anteil von nur 20 Prozent vor. Die Umsetzung der auch vom bundeseigenen Thünen-Institut als besonders umweltwirksam eingestuften Gemeinwohlprämie ist im Papier ebenso wenig enthalten wie eine wirksame Kürzung der Prämien für außerlandwirtschaftliche Investoren. Auch die angeblich erweiterte Förderung von Junglandwirt*innen ist im Konkreten nicht nachzuvollziehen.

Elisabeth Fresen, Bundesvorsitzende der AbL, kommentiert:
„Ministerin Klöckner hat es erneut verpasst die große Chance der Öko-Regelungen angemessen aufzugreifen. Dies gilt sowohl für die Höhe des vorgesehenen Budgets als auch für die im Papier genannten Maßnahmen und deren Umsetzung. Konkret fehlen z.B. Öko-Regelungen zur Entlohnung des Verzichtes  auf Pflanzenschutzmittel oder Mineraldünger. Gleiches gilt für eine kleinteilige Ackerbewirtschaftung. Die vorgeschlagenen 20 Prozent reichen nicht ansatzweise aus, um den ökologischen und ökonomischen Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Praxis wirksam begegnen zu können. Nötig ist ein Einstig mit mindestens 30 Prozent, der zudem jährlich ansteigt. Auch die Tatsache, dass die Ministerin die Ergebnisse des bundeseigenen Thünen-Instituts zur Umsetzung der Gemeinwohlprämie in den Öko-Regelungen nicht aufgreift und deren Umsetzung nicht vorantreibt, ist weder nachvollziehbar noch zielführend."
Zur Junglandwirt*innenförderung sowie Kappung und Degression ergänzt Fresen:
„Das heute vorgelegte Papier gibt keine Antwort darauf wie außerlandwirtschaftliche Investoren zukünftig durch eine Kappung und Degression von der Förderung ausgeschlossen werden sollen. Auch ist die angebliche Steigerung der Förderung für Junglandwirte nicht nachvollziehbar, da auch weiterhin nur 2 Prozent der Direktzahlungen für die Junglandwirt*innenförderung genutzt werden sollen – auch hier muss die Ministerin nacharbeiten, wenn sie es mit ihren Ankündigungen ernst meint.“