Im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission „Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mithilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren gewonnen werden“ hat die AbL eine kurze Stellungnahme eingereicht. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission erste Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Rechtsrahmens für eine abgeschwächte Regulierung oder Deregulierung der neuen Gentechnik-Verfahren gemacht hat. Diese sind noch unkonkret, es könnte aber dazu führen, dass wichtige Prinzipien der EU-Gentechnikregulierung nicht berücksichtigt werden: Verpflichtende Risikoprüfung und -bewertung, Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens vor Import oder Anbau von GVO`s, Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und Monitoring genehmigter GVO´s, Haftungsregelungen, Transparenz und Wahlfreiheit. Derzeit unterliegen die neuen Gentechnikverfahren wie bspw. CRISPR/Cas den strengen Regeln des EU-Gentechnikgesetzes. Der effizienteste Weg die Gentechnikfreiheit sicher zu stellen. Hier der Link zur AbL-Stellungnahme Wer sich an der Konsultation beteiligen will, kann dies noch bis zum 22. Oktober 2021 über die AbL-Seite oder über das Registrierungstool der EU-Kommission tun.