Über 69.000 Einsprüche gegen Gentechnik

Ende September veröffentlichte die EU-Kommission erste Vorschläge für eine mögliche Gesetzesinitiative mit dem Ziel der Deregulierung (oder abgeschwächte Regulierung) neuer Gentechnik-Verfahren. Würde die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen durchkommen, würde für einen Großteil neuer Gentechnik-Pflanzen wichtige Prinzipien der EU-Gentechnikregulierung und das in der EU verankerte Vorsorgeprinzip ausgehebelt. Entsprechend regt sich Widerstand.

Der erste Schritt einer EU-Gesetzesinitiative beinhaltet auch eine kurzzeitige Möglichkeit für Bürger:innen, der Kommission ihre Meinung zu sagen. In der Regel sind solche Konsultationen wenig bekannt, deshalb haben Organisationen in verschiedenen Mitgliedstaaten Europas ihre Mitglieder & befreundete Verbände über die Vorhaben der EU-Kommission informiert. Mitgemacht hat u.a. Greenpeace Frankreich. Campaigner Joseph D'halluin begründet dies so: „Wir stehen für Demokratie und Transparenz. Alle Bürger sollten ein Mitspracherecht haben, wenn es um die Weichen für die Zukunft unseres Lebensmittelsystems geht.“ Zu befürchten sei, dass die Kommission auf die falschen Versprechen der Saatgut- und Agrarindustrie eingeht. Die Risiken auch der neuen Gentechniken sind hoch, der Nutzen unbewiesen und sie bringen keine Lösungen für die anstehenden Probleme. Slow Food hat sich europaweit beteiligt. Alica Poiron aus Italien meint, dass die EU-Konsultation eine gute Gelegenheit für die Bürger:innen sei, sich direkt an der EU-Lebensmittelpolitik zu beteiligen und zwar bei einem Thema, das Auswirkungen auf ihr tägliches Leben haben kann. Erfreulicherweise gab es über 69.000 (!) Mitteilungen an die EU-Kommission – mit der Aufforderung, die neuen Gentechniken weiterhin durch das EU-Gentechnikrecht zu regulieren. Jetzt ist die Kommission gefordert die kritischen Einsprüche auch zu berücksichtigen.

Vorhaben der EU-Kommission

Die genauen Planungen der Kommission sind noch sehr vage. Allem Anschein nach sollen nur noch solche GVO, die transgen sind (also in denen „artfremdes“ Erbgut eingebaut wurde) nach dem geltenden EU-Gentechnikrecht reguliert bleiben. Für „gezielte Mutagenese“ und „Cisgenese“ plant sie eine separate Verordnung, mit einer „angepassten“ Regulierung bzw.  Deregulierung. Wäre die Kommission mit diesen Vorschlägen erfolgreich, würden 90 bis 95 Prozent der neuen GVO-Pflanzen, an denen aktuell geforscht wird, aus der Regulierung fallen. Wiedersprechen würde dies auch dem in der EU verankerten Vorsorgeprinzip .

Gleiches oder höheres Risiko wie alte Gentechnik

Die Kommission geht von der strittigen und vereinfachten Annahme aus, dass neue GVO-Pflanzen aus gerichteter Mutagenese oder Cisgenese genauso sicher seien, wie konventionelle Pflanzen und sie ein ähnliches „Risikoprofil“ hätten. Belege Für die­se Behauptung werden nicht angeführt. Auch  entspricht sie nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. „Auch kleine Veränderungen könnten große Auswirkungen haben - auf der Ebene des Stoffwechsels, der Ebene der gezeigten Eigenschaften des GVO und auf der Ebene der aufnehmenden Umwelt. Genom­editierung mache im Gegensatz zur Züchtung das gesamte Genom für Veränderungen zugänglich und kann zu sehr weitreichenden Veränderungen führen.“ so das Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in einer Stellungnahme. Es kommt zu dem Schluss, dass „Pflanzen, die sowohl durch gerichtete Mutagenese als auch durch Cisgenese erzeugt wurden, ein ähnliches, wenn nicht sogar größeres Risikopotenzial aufweisen als die bisher durch Gentechnik erzeugten Pflanzen.“ Weiter heißt es: „Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Kriterien, nach denen diese NGTs allgemein eingeteilt werden könnten. Anzahl und Art der gentechnischen Veränderungen lassen per se keine Rückschlüsse auf die Sicherheit einer einzelnen Pflanzensorte zu. Nur eine Einzelfallanalyse, wie sie im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt wird, kann ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.“

Risiko versus Nachhaltigkeit

Als Begründung für eine Deregulierung führt die EU-Kommission an, mit NGT-Pflanzen könnten schnell die Nachhaltigkeitsziele der EU erreicht werden, die im Green Deal, der Farm to Fork, der Biodiversitätsstrategie und den SDG´s aufgeführt werden. Zudem könnten mittels NGT schnell Pflanzen erzeugt werden, um den Fol­gen des Klimawandels zu trotzen.  Neben den Risiken sollten deshalb auch der „Nachhaltigkeits-Nutzen“ solcher Pflanzen analysiert werden.

Bislang ist der behauptete „Nachhaltigkeits-Nutzen“ hypothetisch. Folgt man den Forschungsberichten der Unternehmen könnten in den nächsten Jahren v.a. herbizidresistente NGT-Pflanzen oder solche, die selber Insektengifte oder veränderte Inhaltsstoffe produzieren sollen, auf den Markt kommen. Praxis­erfahrungen in Anbau­ländern zeigten in der Vergangenheit, dass es schnell zu Resistenzen bei sog. Unkräutern und Schädlingen kommt, was wiederum den  Pestizideinsatz stark erhöhte.  Forschungsprojekte wie Kirschen ohne Stein, faserreicherer Weizen, nicht bräunende Äpfel implizieren eine erleichterte Verarbeitung oder dienen dem Lifestyle. Sie liefern jedoch keinen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Auch die ange­kündigten „klimawandelanpassungsfähigen“ Pflanzen wird es so schnell nicht geben, aktuell wird hierzu Grundlagenforschung betrieben. Mit diesen Versprechen eine Deregulierung zu begrün­den, ist politisch zweifelhaft.

Der Risikobewertung eine Nachhaltigkeitsbewertung an die Seite zu stellen ist politisch und wissenschaftlich zu hinterfragen. Eine Nachhaltigkeitsbewertung braucht wissenschaftliche Kriterien und ganzheitliche Ansätze. In jedem Fall müssen Nachhaltigkeits- und Risikoprüfung als voneinander unabhängige Prüfvorgänge installiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass Produkte, die zwar als nachhaltig eingestuft werden, aber zu risikobehaftet sind, aus Vorsorgegründen nicht zugelassen werden.

Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit

Allein um die Wahlfreiheit für alle zu sichern ist die gentechnikfreie Erzeugung vom Saatgut bis zum Teller zu schützen. Auch neue Gentechniken sind Gentechnik und müssen als Gentechnik gekennzeichnet bleiben – nur so ist eine informierte Entscheidung möglich. Risikoprodukte müssen weiter einer strikten Risikokontrolle und einem Zulassungsverfahren unterliegen, rückverfolgbar und gekennzeichnet sein. Hersteller müssen ein Nachweisverfahren, Referenz- und Kontrollmaterial bereitstellen. Produkte, die nicht rückholbar sind, dürfen nicht zugelassen werden. Das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip ist zu stärken, das Verursacher:innen-Prinzip umzusetzen. Der effektivste Weg ist die Beibehaltung der Gentechnik-Regulierung für alle GVOs.

Artikel als pdf_hier. Link zur vorläufigen Folgenabschätzung der Kommission_hier.
28.10.2021
Von: Annemarie Volling, Bauernstimme