Stellungnahme zum Entwurf „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“

AbL-Stellungnahme

  • Wir begrüßen eine rasche und unbürokratische Anpassungshilfe, auch dass diese bereits bis September diesen Jahres abgerufen werden kann. Insbesondere der Schweinesektor und hier allen voran die Sauenhalter:innen sind masssiv wirtschaftlich betroffen. Es ist notwendig, die Folgen des Ukrainekrieges für die betroffenen Betriebe abzumildern.
  • Wir befürworten, dass eine Obergrenze von 15.000 Euro eingezogen wird, damit möglichst viele Betriebe profitieren. In dem Referentenentwurf werden für diese Beihilfengewährung die Ziele und Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie herangezogen, demnach eine Beihilfengewährung sozial ausgewogen sein und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen soll (Ziel 8.4.). Dieser begrüßenswerte Ansatz muss aus unserer Sicht auch für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geltend gemacht werden.
  • Wir unterstützen, dass ein Nachhaltigkeitskriterium entsprechend den Greeningkriterien als Voraussetzung erfüllt sein muss. U.a. flächenlose Tierhaltungsbetriebe sollen eine Beihilfe über die sog. Kleinbeihilfe erhalten. Das halten wir nur für zielführend, wenn diese Beihilfe an Kriterien gebunden wird. Insbesondere diese Betriebe entsprechen nicht den Zielen einer flächengebundenen Tierhaltung, dennoch sind sie wichtig, um eine Tierhaltung in der Fläche perspektivisch zu erreichen. Wir schlagen somit vor, diese Kleinbeihilfe für gewerbliche tierhaltende Betrieb an ein sozialverträgliches Nachhaltigkeitskriterium zu binden. Es dürfen nur tierhaltende Betriebe Kleinbeihilfe erhalten, die die Bestandsobergrenze nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nicht überschreiten.

Die Anpassungsbeihilfe, die 40% des errechneten Bedarfs des Thünen-Instituts entspricht, ist ein
Tropfen auf dem heißen Stein und als Einstieg zu sehen. Der Schweine-Sektor und allen voran die
Sauenhalter:innen stehen angesichts der nun lang anhaltenden Krise vor einem Strukturbruch.
Die Tierzahlen reduzieren sich, allerdings über ein massives Höfesterben. Aus Sicht der AbL ist
Höfesterben keine gute Klimaschutz- und Tierwohl-Strategie. Wir brauchen eine
flächengebundene Tierhaltung, viele kleinerstrukturierte Höfe und regionale
Lebensmittelkreisläufe, um den aktuellen Herausforderungen von Klimawandel, Artensterben,
Ernährungssicherung national und global zu begegnen. Deshalb fordern wir das
Landwirtschaftsministerum auf:

  • Neben der akuten Unterstützung dieser o.g. Anpassungsbeihilfe ist auch der Vorschlag zur Tierhaltungskennzeichnung des BMEL deutlich im Sinne der Borchert-Kommission nachzubessern: hinsichtlich Finanzierung, Einbeziehung der Sauenhalter und der gesamten Tierhaltung, sowie der Ausgestaltung der Kriterien und einer verbindlichen Zeitschiene. Das führt auch zu einer sozialverträglichen Tierzahlreduktion. Die AbL reicht dazu noch eine Stellungnahme ein.Überschüsse wirken preisdrückend. Gerade im Milchsektor wird deutlich, dass der
  • Mengenrückgang zur Preiserholung beiträgt. Es braucht perspektivisch Konzepte für ein Marktgleichgewicht im Schweinesektor. Zur Erarbeitung solch eines Konzeptes sind Praktiker:innen einzuladen.