Die Bundesregierung fördert den Einsatz von Gentechnik bei Pflanzen und Tieren zur Lebensmittelerzeugung mit über 100 Millionen Euro. Das zeigt die Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag (Drucksache19/7926, 20.02.2019). Im Mittelpunkt der Projekte steht meist Grundlagenforschung, Genomsequenzierungen und die spätere Anwendung von neuen Gentechnik-Verfahren - Risikoforschung spielt hingegen kaum eine Rolle. Allein das Bundesforschungsministerium (BMBF) förderte von 2011 bis 2020 Projekte mit neuen Gentechnik-Verfahren mit knapp 33 Millionen Euro. Nutznießer sind zahlreiche Universitäten sowie das Max-Planck-Institut für molekula
Innovationen an sich sind nichts Negatives. Die Frage ist aber, wem sie dienen, welche sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen sie für die Gesellschaft und die Natur haben, welche Entwicklungen sie ermöglichen und eben auch, welche sie behindern. Bäuerinnen und Bauern müssen sich auf ihrem Hof ständig verändernden Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, die Ursachen von Problemen zu ermitteln und vorausschauende und nachhaltige Lösungen umzusetzen oder selber zu entwickeln. Erfahrungen und bäuerliches Wissen sind dafür maßgeblich. Wie die Industrie versucht, das Vorsorgeprinzip auszuhebeln lesen Sie in der Bauernstimme 1 / 2019_hier
Die Mechanismen der Trockenheitstoleranz bei Pflanzen sind vielfältig und nicht einfach gentechnisch anzuschalten: Von LobbyistInnen der neuen Gentechnik wird in der Debatte um das EuGH-Urteil vom 25. Juli 2018 häufig suggeriert, wir bräuchten diese Technologien in der Pflanzenzüchtung, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Insbesondere wird immer wieder die Züchtung dürreresistenter Pflanzen angeführt. Dieses Argument ist keineswegs so neu wie die neuen gentechnischen Verfahren, es wurde bereits vor über 20 Jahren zur Akzeptanzbeschaffung für die „alte“ Gentechnik ins Feld geführt. Aber: Was ist dran an dem Dürre-Argument? Text
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat Anfang Dezember 2017 ein 2,5-seitiges Positionspapier zu den „neuen Züchtungsmethoden im pflanzlichen Bereich“ veröffentlicht. Für den DBV sind die „neuen Züchtungsmethoden“, wie er sie bezeichnet „nicht mit der konventionellen Gentechnik vergleichbar. Deshalb ist auch der strenge Regulierungsrahmen des Gentechnikrechts ungeeignet“. Die AbL hat sich mit der position des DBV auseinandergesetzt. Eine ausführliche Argumentation findet sich hier.
Vorstoß der Niederlande, neue Gentechnik-Verfahren von der Regulierung auszunehmen
Schadensersatzklage endgültig abgewiesen. Von neun Jahren machten sechs junge Menschen mit ihrer spektakulären Aktion auf die fahrlässige Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in der Genbank Gatersleben aufmerksam. Anfang September ist die gegen sie erlassene Schadensersatzklage des Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben endgültig abgewiesen worden. Es war einer jener Freisetzungsversuche, bei dem man sich im Nachhinein fragt, weshalb man, selbst wenn man den Einsatz gentechnischer Methoden befürwortet, derart ignorant und leichtsinnig agieren muss. Auf dem Gelände des IPK, wo seit über 100 Jahren gesamm
Annemarie Volling
Georg Janßen
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