Gentechnikfreie ökologische und konventionelle Wertschöpfungsketten sichern und Patente stoppen

AbL-Stellungnahme anlässlich der am 5. Oktober 2023 stattfindenden BMEL-Veranstaltung zu Koexistenz und Patenten

Aus bäuerlicher Sicht ist der am 5. Juli 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag für neue Gentechnik-Verfahren grundlegend verfehlt. Denn würde dieser vom Rat und dem Europäischen Parlament so angenommen, würde Koexistenz und eine gentechnikfreie konventionelle und ökologische Saatgutzüchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung unmöglich. Züchter:innen, Bäuer:innen, Verarbeitungsunternehmen, Handel und Verbrauche­r:innen könnten nicht mehr selbstbestimmt entscheiden und könnten ihrer Verantwortung gute Lebensmittel zu erzeugen, nicht mehr gerecht werden. Das wäre das Aus der gentechnikfreien konventionellen Land- und Lebensmittelwirtschaft und des gentechnikfreien Ökolandbaus. Das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in diese Märkte würden erschüttert. Viele Betriebe und regionale Wertschöpfungsketten wären massiv in ihrer Existenz gefährdet.

Der Verordnungsvorschlag widerspricht dem in der EU geltenden Vorsorgeprinzip. Ohne Risikoprüfung im Einzelfall ist eine sichere Lebensmittelerzeugung nicht möglich. Ohne verpflich­tende Nachweisverfahren ist eine Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit im Schadensfall unmöglich. Zudem würden Mitgliedstaaten weitgehend ihre Kontrollmöglichkeiten und ihre Souveränität verlieren, wertvolle EU-Standards würden abgeschafft. Die Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugungskette würden leichtfertig aufgeben. Diese Märkte und hohe Investitionen in die Sicherung einer gentechnikfreien Kette würden aufs Spiel gesetzt.

Deshalb ist der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsvorschlag abzulehnen. 

Die aktuelle Stellungnahme der AbL: „Gentechnikfreie ökologische und konventionelle Wertschöpfungsketten sichern und Patente stoppen“, finden Sie hier.